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Neuerungen zum 01. August
Gesetze - Zukunft - Alltag
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die in verschiedenen Lebensbereichen spürbare Veränderungen bringen – von Wohnungsmarkt und Wirtschaft über Umweltschutz bis hin zu Digitalisierung und Verbraucherschutz.
Mietpreisbremse verlängert bis Ende 2029
Die Mietpreisbremse wird um weitere vier Jahre verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass Mieten vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht übermäßig steigen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum auch künftig für breite Bevölkerungsschichten verfügbar zu halten.
Nur noch digitale Passbilder
Ab sofort müssen Passbilder für neue Ausweisdokumente wie Reisepässe, Personalausweise oder Aufenthaltstitel digital vorliegen. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert. Digitale Bilder können direkt bei Bürgerbüros oder Fotodienstleistern erstellt und übermittelt werden.
Steuerlicher Wachstumsbooster für Unternehmen
Mit einem neuen Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung die Wirtschaft beleben. Unternehmen können Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, mit 30 Prozent jährlich abschreiben. Für Elektrofahrzeuge sind im Anschaffungsjahr sogar 75 Prozent steuerlich absetzbar. Zudem wird die Preisgrenze für die Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Netzausbau im öffentlichen Interesse
Der Ausbau von Mobilfunk und Glasfaser wird deutlich beschleunigt. Ab sofort gilt der Netzausbau als „überragendes öffentliches Interesse“. Damit erhalten entsprechende Bauvorhaben bei Genehmigungsverfahren Vorrang – insbesondere in bisher unterversorgten Regionen.
Tierwohlkennzeichen kommt später
Die Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens wird vom August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben. Das Label unterscheidet künftig fünf verschiedene Haltungsformen und gilt zunächst für Schweinefleisch. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist gibt Ländern und Lebensmittelwirtschaft mehr Zeit zur Anpassung.
Weniger Bürokratie für Landwirte
Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz-Verordnung entfällt für viele landwirtschaftliche Betriebe die Pflicht zur aufwändigen Berechnung von Nährstoffströmen. Dadurch wird der Bürokratieaufwand auf den Höfen deutlich reduziert – rund 18 Millionen Euro werden laut Schätzungen jährlich eingespart. Umweltauflagen bleiben dabei unverändert bestehen.
Vogelschutz bei Bahnprojekten verbessert
Einheitliche Standards sollen künftig den Schutz von Vögeln bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken verbessern. Gleichzeitig werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Die neue Verwaltungsvorschrift schafft somit einen Ausgleich zwischen Artenschutz und Infrastrukturmodernisierung.
Batterieentsorgung wird einfacher
Ab dem 18. August können alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Hersteller sind zudem verpflichtet, QR-Codes auf ihren Produkten anzubringen. Diese geben Auskunft über Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendete Rohstoffe. Grundlage ist eine neue EU-Verordnung.
Strengere Cybersicherheitsregeln für smarte Geräte
Ab dem 1. August gelten in der EU verschärfte Sicherheitsvorgaben für alle Geräte mit Funkverbindung – von Smartphones über smarte Haushaltsgeräte bis hin zu vernetzten Druckern. Das CE-Kennzeichen bestätigt künftig, dass grundlegende Anforderungen an Datenschutz, Netzwerksicherheit und Betrugsschutz erfüllt sind. Eltern erhalten etwa bei Spielzeugen Kontrollmöglichkeiten über Zugänge.
KI-Nutzung unterliegt neuen Regeln
Ab dem 2. August 2025 gelten EU-weit neue Informationspflichten für Anbieter sogenannter Allgemeiner KI-Modelle – also Systeme, die flexibel Texte, Bilder, Audio oder Videos generieren können. Bei besonders leistungsfähigen Modellen mit potenziell systemischem Risiko müssen zusätzliche Risikobewertungen vorgenommen werden. Ziel ist mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Ganztagsbetreuung: Mehr Zeit für den Ausbau
Die Fristen für das Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung wurden bis Ende 2029 verlängert. Damit erhalten Länder mehr Planungssicherheit für den schrittweisen Aufbau der Angebote. Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung greift ab dem Schuljahr 2026/2027.
Berlin–Hamburg: Bahnstrecke wird generalsaniert
Ab dem 1. August 2025 beginnt die umfassende Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg. Die Arbeiten dauern bis Ende April 2026. In dieser Zeit wird der Zugverkehr umgeleitet, wo nötig kommt Ersatzverkehr mit Bussen zum Einsatz.
Textquelle: Die Bundesregierung
Datum: 01.08.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
