Kindergeld nach Schulabschluss
Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen
Nach dem 18. Juli 2024 beginnt für einige Heranwachsende ein neuer Lebensabschnitt. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden. Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Die Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag online unter: www.familienkasse.de
Gebührenfreie Hotline, Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr kostenfrei
0800 4 5555-30 (Fragen zu Kindergeld/Kinderzuschlag)
Postanschrift
Familienkasse Berlin-Brandenburg
14465 Potsdam
Textquelle: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Datum: 15.07.2024- 24.10.2024
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
Tel.: 033 456 72 19 89