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Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lugolsche Lösung ist kein Lebensmittel - Im Internet beworbene Mittel können Gesundheit gefährden

Vor allem in den sozialen Medien und auf Internetportalen werden Mittel zur Nahrungsergänzung angeboten, deren Inhaltsstoffe nicht für den Verzehr vorgesehen sind.
Eines der Mittel, dessen Einnahme derzeit gegen Jodmangel beworben wird, ist die sogenannte Lugolsche Lösung. Diese Jod-Kaliumjodid-Lösung wurde früher zur Desinfektion von äußeren Wunden verwendet und wird heutzutage nur noch als Laborchemikalie eingesetzt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass die Lugolsche Lösung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Das Erzeugnis erfüllt nicht die Anforderungen, die in der EU und in Deutschland an Nahrungsergänzungsmittel und damit an Lebensmittel gestellt werden.
„Der Jodgehalt in der Lugolschen Lösung ist außerordentlich hoch. Die Einnahme geringer Mengen kann zu schweren unerwünschten Effekten auf die Schilddrüse führen“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL.
„Erzeugnisse, denen wie bei der Lugolschen Lösung elementares Jod zugesetzt wird, sind nicht als Lebensmittel verkehrsfähig.“

Im Internet werden Produkte wie die Lugolsche Lösung häufig nicht direkt als Nahrungsergänzungsmittel bzw. zum Verzehr angeboten, um regulatorische Einschränkungen zu umgehen. So finden sich bei den entsprechenden Angeboten Bezeichnungen wie „technische Lösung“, „kein Lebensmittel“, „nicht zum Verzehr geeignet“ oder „nicht für die innerliche Anwendung“. Wie das BVL mitteilt, sind diese Produkte aber auch dann als Lebensmittel und damit als nicht zulässig anzusehen, wenn eine orale Aufnahme durch Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.


Darum geht es:

Vor allem in den sozialen Medien und auf Internetportalen werden immer wieder Mittel zur Nahrungsergänzung angeboten, deren Inhaltsstoffe nicht für den Verzehr geeignet sind. Die Präparate sollen vermeintliche Nährstoffmängel oder gesundheitliche Probleme beheben. Stark beworben wird momentan u. a. die Einnahme von so genannter Lugolscher Lösung – eine Jod-Kaliumjodid-Lösung, die früher zur Desinfektion von äußeren Wunden genutzt wurde und als Laborchemikalie zum Nachweis von Stärke eingesetzt wird.

Lugolsche Lösung ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt und erfüllt nicht die Anforderungen, die in der EU und in Deutschland an Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, gestellt werden. Die Einnahme der Lösung kann zu einer Vergiftung mit Jod und damit verbundenen schweren unerwünschten Effekten auf die Schilddrüsenfunktion führen.

Der Jodgehalt der Lugolschen Lösung ist außerordentlich hoch. So sind in einem Tropfen 5 %iger Lösung mehr als 6.000 Mikrogramm (µg) Jod enthalten. Bereits die Einnahme dieser sehr geringen Menge kann also zu einer erheblichen Überschreitung der für Erwachsene empfohlenen täglichen Jodzufuhr von 150 µg pro Tag führen. Auch wird schon durch einen Tropfen der Lösung die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Erwachsene abgeleitete tolerierbare Obergrenze für die Zufuhr von Jod aus allen Quellen (Tolerable Upper Intake Level; UL) von 600 µg pro Tag etwa zehnfach überschritten. Eine derart exzessive Jodzufuhr kann die Funktion der Schilddrüse massiv beeinträchtigen.

Jod ist zwar ein lebenswichtiges Spurenelement, und die Jodversorgung in Deutschland ist verbesserungsbedürftig. Auf keinen Fall sollte aber zur Verbesserung der Jodversorgung Lugolsche Lösung genutzt werden.

Sowohl ein Mangel als auch ein Überschuss an Jod können gesundheitlich negative Folgen haben. Wird über längere Zeit zu wenig Jod aufgenommen, kann es zu einer Schilddrüsenunterfunktion kommen. Symptome wie Müdigkeit, Gewichtszunahme und eine vergrößerte Schilddrüse (Struma) können auftreten. Eine Überversorgung kann hingegen zu einer Schilddrüsenüberfunktion bei Patientinnen und Patienten mit einer bereits bestehenden Schilddrüsenerkrankung (z. B. Morbus Basedow) führen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel, die für Personen ab 15 Jahren und Erwachsene in Verkehr gebracht werden, nicht mehr als 100 µg Jod (Präparate für Schwangere und Stillende: 150 µg Jod) pro Tagesdosis enthalten sollten. Mit dieser Menge können bei Bedarf eine ausreichende Jodzufuhr sichergestellt und potenzielle unerwünschte Wirkungen durch eine zu hohe Jodzufuhr vermieden werden.

Hintergrund
Das BVL übernimmt im Rahmen der Gemeinsamen Expertenkommission und der Arbeiten an den „Stofflisten des Bundes und der Länder“ umfassende Managementaufgaben. Es koordiniert als Vorsitz der verantwortlichen Arbeitsgruppen die Einstufung von Stoffen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verschiedenen Lebensmittel- und Arzneimittel-Überwachungsbehörden der Bundesländer sowie Behördenvertretern aus der Schweiz und Österreich.

Bereits in einem Tropfen der Lugolschen Lösung sind mehr als 6000 Mikrogramm (µg) Jod enthalten. Die Einnahme dieser Menge kann zu einer erheblichen Überschreitung der empfohlenen täglichen Jodzufuhr führen.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird damit die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Erwachsene abgeleitete tolerierbare Obergrenze für die Zufuhr von Jod aus allen Quellen (Tolerable Upper Intake Level, UL)
von 600 µg pro Tag um das Zehnfache überschritten – siehe BfR-Mitteilung 027/2026.

Menschen, die über die tägliche Ernährung hinaus Jod zuführen, sollten auf Nahrungsergänzungsmittel mit höchstens 100 µg Jod pro Tagesdosis zurückgreifen.

Diese Höchstmenge empfiehlt das BfR, um sicher zu stellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine angemessene Menge supplementieren können und dabei nicht zu viel Jod aufnehmen.

Das BVL rät darauf zu achten, dass Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden, die ausschließlich die zugelassenen und durch die EFSA als sicher bewerteten Jod-Verbindungen Natriumjodid, Natriumjodat, Kaliumjodid und Kaliumjodat enthalten (§ 3 (1) der Nahrungsergänzungsmittelverordnung in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG). Erzeugnisse, in denen sich elementares Jod wie in der Lugolschen Lösung befindet, sind als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig.
Weiterführende Informationen

Stofflisten des Bundes und der Bundesländer

Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen


Textquelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Datum: 23.05.2026


www.bfr.bund.de/mitteilung/lugolsche-loesung-ist-keine-loesung-zur-verbesserung-der-jodversorgung



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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