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gesetzliche Neuregelungen
ab Juni 2025
Im Juni 2025 treten in Deutschland eine Reihe wichtiger gesetzlicher Neuregelungen in Kraft, die sowohl den Alltag von Bürgern als auch unternehmerische Prozesse betreffen. Besonders im Fokus stehen Verbesserungen beim Mutterschutz nach Fehlgeburten, mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Netz, sowie neue Regelungen für den Strommarkt und Campingfahrzeuge.
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Absicherung für Betroffene
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten ab Juni erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Die Schutzfristen sind gestaffelt: Ab der 13. Woche gelten zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche sechs Wochen, und ab der 20. Woche acht Wochen. Arbeitgeber erhalten den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vollständig erstattet. Ziel ist es, den körperlichen und seelischen Belastungen der Betroffenen besser Rechnung zu tragen.
15. Juni: Nationaler Veteranentag eingeführt
Am 15. Juni wird in Deutschland erstmals ein Nationaler Veteranentag begangen. Damit würdigt die Bundesregierung den Einsatz aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Als Veteran oder Veteranin gilt, wer ehrenhaft aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist oder noch im aktiven Dienst steht.
Mehr Barrierefreiheit ab 28. Juni
Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Online-Shops, Apps und Webseiten von Banken oder Verkehrsbetrieben. Auch Geräte wie Fahrkarten- und Geldautomaten fallen unter die neue Regelung. Ziel ist ein besserer Zugang für Menschen mit Einschränkungen.
Stromwechsel künftig in 24 Stunden möglich
Schnell, digital – aber mit Vorsicht
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters in Deutschland deutlich beschleunigt. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Wettbewerb im Energiemarkt fördern soll. Die technische Umstellung auf einen neuen Anbieter hat künftig werktags innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Bisher dauerte dieser Prozess bis zu acht Werktage.
Technisch schneller – vertraglich bleibt alles beim Alten
Die 24-Stunden-Frist bezieht sich ausschließlich auf den technischen Ablauf der Umstellung. Kündigungsfristen bleiben bestehen – in der Regel ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende muss die Umstellung jedoch innerhalb eines Tages erfolgen.
MaLo-ID: Schlüssel für den schnellen Wechsel
Für den Wechselprozess ist die sogenannte MaLo-ID entscheidend. Diese elfstellige Marktlokationsidentifikationsnummer wurde 2018 eingeführt und ersetzt die frühere Zählpunktbezeichnung. Sie ist auf der Stromrechnung zu finden und identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig. Der Zählerwechsel hat keine Auswirkung auf die MaLo-ID. Vorsicht ist geboten: Die MaLo-ID sollte nicht an Dritte weitergegeben werden, um Missbrauch – etwa durch untergeschobene Verträge – zu vermeiden.
Rückwirkender Wechsel nicht mehr möglich
Eine wichtige Änderung betrifft Mieterinnen und Mieter: Der bisher mögliche rückwirkende Anbieterwechsel innerhalb von sechs Wochen nach Einzug entfällt. Künftig kann der Wechsel nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin erfolgen. Deshalb ist es wichtig, Ein- und Auszug frühzeitig zu melden und die Zählerstände sorgfältig zu dokumentieren – idealerweise per Foto und Übergabeprotokoll.
Neue Ökodesign-Vorgaben für Smartphones
Zum 20. Juni treten verbraucherfreundliche EU-Vorgaben für Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone in Kraft. Neue Geräte müssen robuster und langlebiger sein. Ersatzteile sollen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp verfügbar bleiben. Akkus müssen nach 800 Ladezyklen mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität behalten. Die Effizienz wird auf erweiterten Energielabels ausgewiesen.
Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen
Ab dem 19. Juni müssen Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Die neue Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll mehr Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen im Camper gewährleisten. Wir berichteten hier bereits.
Elektronischer Rechtsverkehr mit der Schweiz
Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz bei Verkehrsverstößen. Vollstreckungshilfeersuchen können künftig auf digitalem Wege übermittelt werden, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit effizienter machen soll.
Erleichterte Grundbucheinsicht bei Infrastrukturprojekten
Für den Ausbau von Windkraft, Solarenergie und Telekommunikationsnetzen wird Projektierern der Zugang zu Grundbuchdaten erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Vorhaben planen, erhalten künftig frühzeitig einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht, um Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte zu klären.
Datum: 04.06.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
