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© Steffen Herre

Gasprüfung Wohnmobil

und Wohnwagen bis 19. Juni 2025

Camperfreunde aufgepasst!

Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zur Pflicht. Was bisher lediglich empfohlen wurde, ist künftig gesetzlich vorgeschrieben: Alle Campingfahrzeuge, in denen Flüssiggas etwa zum Kochen, Heizen oder Kühlen genutzt wird, müssen ihre Gasanlage in festen Abständen kontrollieren lassen. Hintergrund dieser neuen Regelung ist die erhöhte Unfallgefahr, die von defekten oder undichten Gasanlagen ausgehen kann. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen Gas unbemerkt austritt und sich entzündet – mit teilweise schweren Folgen. Um solche Risiken zu minimieren, wurde die Vorschrift in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen.

Betroffen sind alle Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Caravans mit fest installierter Flüssiggasanlage. Die Übergangsfrist endet am 19. Juni 2025 – bis dahin können Anlagen noch freiwillig geprüft werden. Danach ist ein Nachweis der Gasprüfung verpflichtend. Die Kontrolle muss anschließend alle zwei Jahre erfolgen, gerechnet ab dem jeweiligen Prüftermin. Bei neuen Fahrzeugen ist die Überprüfung bereits vor der ersten Nutzung notwendig, ebenso nach einer längeren Standzeit vor der Wiederinbetriebnahme.

Die Prüfung darf ausschließlich durch anerkannte Sachkundige erfolgen, dazu zählen unabhängige Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfzentren, zum Beispiel vom ADAC. Wichtig ist: Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss separat organisiert werden. Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt etwa 20 bis 45 Minuten. Auf den Webseiten des Deutschen Verbands Flüssiggas oder des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik findet man entsprechende Fachleute in ganz Deutschland.

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum der Fristüberschreitung: Liegt die versäumte Prüfung zwischen zwei und vier Monaten zurück, werden 15 Euro fällig; bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro, ab acht Monaten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Die neue Vorschrift soll dazu beitragen, die Sicherheit auf Campingreisen deutlich zu erhöhen – und damit sowohl Personen- als auch Sachschäden vorzubeugen.

Datum: 20.05.2025


Suche auf der Webseite des Deutschen Verbands Flüssiggas



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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