
Musterkalkulation im Rettungsdienst - Antwort des externen Beraters
Zugegeben, bisweilen lassen auch mich als Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens bestimmte Aussagen fassungslos zurück.
Den Landkreis Märkisch-Oderland erreichte recht zügig die Antwort des externen Beraters auf die übersandte Verschwiegenheitserklärung und damit angeforderte "Musterkalkulation". Grundsätzlich steht dieser einer Übersendung positiv gegenüber.
Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass:
1. der kommunale Spitzenverband der Landkreise und
2. auch alle gewählten Abgeordneten nicht den Zugang zur "Musterkalkulation" erhalten.
Er verweist zudem darauf hin, dass seine schriftliche Information auf die vom Landkreis Märkisch-Oderland namentlich ergänzte und übersendete Verschwiegenheitserklärung mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales im Land Brandenburg abgestimmt sei.
Es ist unfassbar, wahrnehmen zu müssen, wie die Rechte der kommunalen Abgeordneten als auch des kommunalen Spitzenverbandes offenbar mit ministerieller Rückendeckung massiv beschnitten werden.
Derzeit stimmt sich der Landkreis Märkisch-Oderland hierzu mit den anderen von rechtswidrig durch die Krankenkassen erlassenen Festbeträgen ab. Sie dürfen weiter davon ausgehen, dass wir den gesamten Prozess transparent begleiten.
Datum: 19.03.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit