
Musterkalkulation Rettungsdienst - Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnet
Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, warum denn einzelne Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg der von den Krankenkassen anerkannten Kalkulationsgrundlage zustimmen und diese anwenden und andere Landkreise eben nicht.
Noch bevor den Landkreisen diese "Musterkalkulation" (Anm.: Bezeichnung des Gesundheitsministeriums) zur Prüfung und etwaigen Anwendung übergeben wird, steht eine Verschwiegenheitserklärung, die es zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichner verpflichten sich damit, jedwede Information zu der Kalkulationsgrundlage nur einem "berechtigten Personenkreis" zugänglich zu machen. Berechtigte Personen im Sinne der Vereinbarung sind ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltungen. Keine Kreistagsabgeordneten, die darüber beschließen müssten, keine Aufsichtsratsmitglieder der Rettungsdienstunternehmen der Landkreise, ja nicht einmal die Mitarbeiter der Rettungsdienstunternehmen selbst.
Es ist unstrittig, dass diese Verschwiegenheitserklärung die denkbar schlechteste Voraussetzung für eine transparente Gebührenkalkulation ist. Gerade im Hinblick auf die derzeitigen Diskussionen. Auch der Verweis auf etwaige Urheberrechte durch den Ersteller der Kalkulationsgrundlage zieht an dieser Stelle nicht. Denn, auch die in den letzten Jahren einheitlich genutzte Kalkulationsgrundlage unterliegt urheberrechtlichen Bedingungen. Dennoch ist sie den Landkreisen frei zur Verfügung gestellt.
Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich und immer wieder, dass sich der Landkreis Märkisch-Oderland und die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH NICHT der "Musterkalkulation" versperrt! Wir fordern gemeinsam mit dem Landkreistag Brandenburg seit mehr als einem Jahr lediglich transparenten Zugang und die Möglichkeit der gebührenrechtlichen Prüfung. Es ist uns wichtig, vor einer Nutzung dieser Kalkulationsgrundlage einen Gesamtüberblick zu erhalten.
Am Dienstag, 18.03.2025 hat der Landkreis Märkisch-Oderland stellvertretend für die verbliebenen Landkreise den Kreis der "Berechtigten Personen" in der Verschwiegenheitserklärung um alle Kreistagsabgeordneten, Aufsichtsratsmitglieder, Vertreter des Landkreistages und um zwei Rechtsbeistände ergänzt und diese sodann unterzeichnet an den externen Berater übersandt.
Nunmehr wird die eigentliche "Musterkalkulation" nebst Handbuch vom externen Berater erwartet, um diese umgehend einer rechtlichen Bewertung durch den Landkreistag zu unterziehen. Daniel Werner, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH ist zuversichtlich, diese bis zum Ende dieser Woche zu erhalten.
Parallel arbeiten die von den rechtswidrigen Festbeträgen betroffenen Landkreise weiterhin intensiv an einer alternativen Kalkulationsgrundlage. Einen ersten Termin wird es dazu in zwei Wochen geben.
Datum: 19.03.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit