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Einspeisevergütung
für Photovoltaikanlagen
Änderungen bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab Februar 2025
Ab dem 1. Februar 2025 gelten neue Regelungen für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. Für Anlagen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung um 1 %. Dieser Schritt ist Teil der halbjährlichen Anpassungen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert sind, um die Förderung von Solarstrom schrittweise zu reduzieren und die Marktintegration voranzutreiben.
Konkret bedeutet dies für Anlagen bis 10 kWp eine Vergütung von 7,96 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,61 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Zudem gilt ab Februar die Pflicht zur Direktvermarktung bereits ab einer Anlagengröße von 25 kW – bisher lag die Grenze bei 100 kW.
Diese Änderungen sollten insbesondere Betreiber und Planer neuer Anlagen berücksichtigen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Projekte optimal zu gestalten.
Textquelle: Agrarheute - energie-experten
Datum: 27.01.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur