
Jahreswechsel und einige Folgen
Mit Beginn des neuen Jahres ändert sich auch im Bereich der privaten Finanzen einiges.
Wer für 2024 eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür dieses Mal weniger Zeit als zuvor. „Die Frist läuft im kommenden Jahr nämlich nur bis zum 31. Juli 2025“, sagt Tenhagen. „In vielen Bundesländern ist das mitten in den Ferien, daher sollte man rechtzeitig loslegen.“ Der Grundfreibetrag steigt 2025 von 11.784 auf 12.096 Euro. Das ist die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist. Wer für 2026 jeden Monat mehr Netto möchte und daher eine Lohnsteuerermäßigung beantragen möchte, muss länger warten. Das ist 2025 erst ab 1. November möglich (bisher 1. Oktober).
Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 9.600 Euro. Kinderbetreuungskosten können weiterhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis 6.000 Euro. Bisher durften davon zwei Drittel abgesetzt werden, also maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. „Ab 2025 dürfen 80 Prozent und damit maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind abgesetzt werden“, sagt Tenhagen. “Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken dagegen, und zwar auf 175.000 Euro ab April 2025. Wer drüber liegt, bekommt kein Elterngeld”. Ob die neue Grenze gilt, hängt vom Geburtstag des Kindes ab. Die Grenze bezieht sich außerdem auf das zu versteuernde Einkommen.
Die meisten Krankenkassen werden ab 2025 die Zusatzbeiträge erhöhen - im Schnitt um 0,95 Prozent, mehr als vom Bundesgesundheitsministerium im Herbst prognostiziert. Der höchste Zusatzbeitrag gilt nach aktuellem Stand für die 1,4 Millionen Versicherten der Knappschaft. Sie hat von 2,7 auf 4,4 Prozent erhöht. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro bedeutet allein diese Erhöhung netto rund 23 Euro weniger pro Monat für einen angestellten Versicherten (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer). “Durch einen Wechsel kann man die Kosten senken”, rät Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Zwischen der relativ teuren Knappschaft und einer der preiswertesten Krankenkassen mit guten Leistungen, wie der BKK Firmus (Zusatzbeitrag: 1,84 Prozent), liegt ein Beitragsunterschied von mehr als 2,5 Prozent.
Weitere Informationen
Finanztip Ratgeber: Krankenkassenvergleich https://www.finanztip.de/gkv/
Finanztip-Ratgeber: Das ändert sich 2025 für Bankkunden: https://www.finanztip....ankkunden/
Finanztip-Ratgeber: Steuerfreibeträge steigen, so viel mehr Netto gibt’s 2025: https://www.finanztip....ibts-2025/
Über Finanztip
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Textquelle: Finanztip Verbraucherinformation GmbH
Datum: 27.12.2024- 27.02.2025
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