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© Steffen Herre

Führerscheinpflichtumtausch

Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland verzeichnet derzeit ein erhöhtes Anfrage- und Terminaufkommen zum Führerscheinpflichtumtausch.
Aktuell betroffen sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Diese müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033. Sie müssen derzeit keinen Termin vereinbaren.
Der Landkreis bittet Bürgerinnen und Bürger, deren Frist erst später endet, aktuell von einer Terminbuchung abzusehen.

Beim Pflichtumtausch handelt es sich um einen reinen Dokumententausch; die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Wer die Frist versäumt, riskiert bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises selbst erhebt bei Fristüberschreitungen jedoch keine Gebühren oder Bußgelder. Für die Antragstellung setzt die Fahrerlaubnisbehörde bewusst auf die persönliche Vorsprache vor Ort. Ein Online-Antragsverfahren wird es für den Pflichtumtausch auch in absehbarer Zeit nicht geben. Der Präsenztermin hat sich in der Praxis als das schnellste und zuverlässigste Verfahren erwiesen.

Textquelle: J. Seelig / Landratsamt Märkisch-Oderland

Datum: 23.09.2026


www.maerkisch-oderland.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


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