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Strausberg: Wiederholungswahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Wiederholungswahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: Alle wichtigen Informationen zur Wahl am 20. September 2026
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterwahl vom 15. Februar 2026 für ungültig erklärt hat, steht nun die Wiederholungswahl an: Die Hauptwahl findet am Sonntag, dem 20. September 2026, statt, eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl am Sonntag, dem 11. Oktober 2026. Das zuständige Wahllokal ist jeweils auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt, wobei alle Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt sind. Wählende aus dem Wahlbezirk 3 sollten dabei beachten, dass das Wahllokal in der Wriezener Straße von ProCurand zum Vereinssitz des FC Strausberg verlegt wurde.
Für die Urnenwahl am 20. September 2026 stehen insgesamt 27 Urnenwahllokale zur Verfügung, die einheitlich von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind, wobei zur Stimmabgabe ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen ist. Wer lieber per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen seit dem 10. August 2026, online über die Webseite der Stadt Strausberg, durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder schriftlich über die ausgefüllte
Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Alternativ besteht seit dem 17. August 2026 die
Möglichkeit zur Briefwahl vor Ort, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung in der Hegermühlenstraße 58. Das Bürgerbüro ist montags und mittwochs von 8:00 bis 14:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
In der letzten Woche vor der Wahl wird davon abgeraten, Briefwahlunterlagen anzufordern, da die Postlaufzeiten unter Umständen keine rechtzeitige Rücksendung mehr gewährleisten können. Wahlberechtigten wird in dieser Zeit empfohlen die Briefwahl direkt vor Ort im Bürgerbüro zu nutzen oder ihre Stimme am Wahltag persönlich an der Urne abzugeben.
Wichtig ist dabei, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Briefkasten der Stadt Strausberg eingegangen sein müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Auszählung beginnt und später eingehende Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Wer bereits zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält die Unterlagen für eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl am 11. Oktober 2026 automatisch per Post zugestellt, sodass eine erneute Beantragung nicht notwendig ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass das Postfach der Stadtverwaltung Strausberg bei der Deutschen Post AG nicht gekündigt wurde, seit 25 Jahren genutzt wird und den Bürgern auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung steht. Unabhängig davon wird die Wahlpost vertragskonform direkt an die Stadtverwaltung in der Hegermühlenstraße 58 zugestellt.
Alle Informationen zu Wahllokalen, zur Beantragung der Briefwahl und gegebenenfalls
zur Ausstellung einer Vollmacht finden sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte sowie
unter http://www.stadt-strausberg.de/wahlen-2
Textquelle: Stadtverwaltung Strausberg
Datum: 31.08.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Andreas Prinz
Redaktion
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