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100 % Projektförderung über das Regionalbudget

Der Dritte Wettbewerb Regionalbudget 2027 ist gestartet, Förderanträge sind bis zum 15. Oktober einzureichen

Der Vorstand hat auf seiner 163. Sitzung am 13.04.2026 beschlossen, den dritten Wettbewerb zum Regionalbudget nach Punkt E der Richtlinie „LEADER“ sowie Punkt 5.8 der RES Oderland 2024-2027 auszurufen. Der Aufruf ist mit einem Finanzvolumen in Höhe von 160.000,00 € ELER Mitteln ausgestattet.

Mit dem Regionalbudget können Projekte zwischen 5.000,00 und 20.000,00 € mit einem Fördersatz von 100 % gefördert werden, die das Ehrenamt stärken und bürgerschaftliches Engagement vor Ort unterstützen. Es wird erwartet, dass sich regionale Akteure aktiv an der Projektumsetzung beteiligen. Ziel ist es, engagierte, aktive sowie eigenverantwortlich handelnde Akteure der ländlichen Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.

Wirtschaftliche Maßnahmen können im Rahmen des Regionalbudgets nicht gefördert werden, dafür gibt es die allgemeine LEADER-Förderung. Ein 5. Wettbewerbsaufruf für LEADER wird noch 2026 bekannt gegeben.

Bis zum 15.10.2026 können Maßnahmebeschreibungen (max. 3 DIN A4 Seiten) entsprechend der vorgegebenen Gliederung per E-Mail an: info@lag-oderland.de eingereicht werden. Die Vorlage der Maßnahmebeschreibung im word-Format finden Sie auf unserer Internetseite unter "downloads". Für die Beschreibung Ihrer Maßnahme nutzen Sie bitte ausschließlich die vorgegebene Gliederung.

Die Bewertung der Maßnahmen nach den Projektauswahlkriterien ist für die Vorstandssitzung am 16.11.2026 vorgesehen. Über das Ergebnis der Projektauswahl werden alle Projektträger informiert. Für die Umsetzung der ausgewählten Projekte müssen die Projektträger einen Vertrag mit der LAG Oderland abschließen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.lag-oderland.de

P.S. - Themenfonds Spielraum
Spielgeräte, die morsch sind, ein Skatepark, der umgebaut werden soll: mit dem Themenfonds Spielraum fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum zu sanieren oder inklusiver zu gestalten. Bewerben Sie sich für eine Förderung!

Für Spielräume anbei ein Fördertipp
Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.

Textquelle: Regionalmanagement LAG Oderland e.V.

Datum: 26.08.2026


www.lag-oderland.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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