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Novellierung
Bauordnung
IHKs im Land Brandenburg befürworten die Novellierung der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), fordern aber weitere Reformen.
Potsdam, 18. Juni 2026
Die Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg begrüßen die Verabschiedung der Novellierung der brandenburgischen Bauordnung als wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Senkung von Baukosten.
„Die Novellierung ist ein wichtiger, allerdings nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist, dass die neuen Regelungen in der Praxis zügig angewendet werden und weitere Schritte zum Abbau von Bürokratie und Kosten folgen, um Planungs- und Bauprozesse nachhaltig zu beschleunigen“, so Dr. Christian Herzog, Hauptgeschäftsführer der IHK Potsdam für die Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger IHKs.
Aus Sicht der Wirtschaft sind insbesondere der neue Umbauparagraph, die Erleichterungen im baulichen Brandschutz sowie die Einführung und Ausweitung von Regelungen zur automatischen Genehmigung bei Fristüberschreitung (Genehmigungsfiktion) positiv hervorzuheben. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen, den gewerblichen Bau zu beschleunigen sowie Bestandsgebäude effizienter umzunutzen. Insgesamt leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu, Bauprozesse praxistauglicher und investitionsfreundlicher zu gestalten. Einzelne Regelungen hätten aus Sicht der Unternehmen konsequenter dereguliert werden können, um zusätzliche Kostenentlastungen zu ermöglichen, z. B. im Bereich der Stellplatzanforderungen. Außerdem bestehen insbesondere im gewerblichen Bau weiterhin Potenziale zur Vereinfachung und Beschleunigung.
„Wir freuen uns, dass einige unserer Vorschläge im Rahmen des Ausschusses für Bürokratieabbau aufgegriffen wurden, gleichzeitig sieht die Wirtschaft weiterhin Handlungsbedarf. Für eine spürbare Beschleunigung und nachhaltige Kostensenkung im Bauwesen sind weitergehende Reformen, auch in anderen Rechtsbereichen erforderlich, insbesondere im Naturschutz- und Umweltrecht sowie bei der Baugebührenordnung“, so Dr. Christian Herzog weiter. Die Unternehmen im Land brauchen Planungs- und Umsetzungssicherheit.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen
Textquelle: IHK Ostbrandenburg
Datum: 24.06.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
