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Unkompliziert und kostenfrei

Wenn sich Ehrenamtliche in Brandenburg für Pflegebedürftige engagieren wollen, können sie sich seit April für die Nachbarschaftshilfe online qualifizieren. Mit dem Zertfifikat können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von

Wer sich in Brandenburg ehrenamtlich für pflegebedürftige Menschen engagieren möchte, kann sich dafür seit April 2026 unkompliziert und kostenfrei online qualifizieren. Die BARMER stellt dann ein neues digitales Schulungsangebot bereit, das Interessierte gezielt auf die Nachbarschaftshilfe vorbereitet. Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat nach landesspezifischen Voraussetzungen.

Der Einführung des neuen Angebots der BARMER ging die hierfür notwendige Verordnung des Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftliche Zusammenarbeit (MASGZ) voraus, die im Dezember 2025 in Kraft getreten war. „Mit unserem Schulungsangebot zur Nachbarschaftshilfe wird jetzt ein weiterer wichtiger Schritt gemacht, um bürgerschaftliches Engagement in der Pflege zu fördern. Jetzt kommt es darauf an, diese Möglichkeiten mit Leben zu füllen. Genau hier setzt unser Kurs an“, sagt die BARMER-Landeschefin.

Das E-Learning-Angebot richte sich an alle Menschen in Brandenburg, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse. Die Teilnahme sei kostenfrei, der Zugang bewusst einfach gehalten. Inhalte und Lernzeiten können flexibel an den eigenen Alltag angepasst werden. Der Kurs vermittele praxisnahes Wissen zu zentralen Themen der Nachbarschaftshilfe. Dazu gehören Grundlagen der Pflegeversicherung, Kommunikationsstrategien im Umgang mit Pflegebedürftigen, der Umgang mit Demenz, Bewegungsförderung sowie Handlungssicherheit in Notfallsituationen. „Die Nachbarschaftshilfe kann tragende Säule der häuslichen Versorgung werden. Angesichts des demografischen Wandels wird es immer wichtiger, zusätzliche Unterstützungsangebote zu schaffen. Mit dem Online-Portal bieten wir eine niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Qualifizierung“, betont Leyh.

Die digitale Qualifizierung der BARMER ist bereits in mehreren Bundesländern verfügbar, darunter Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Da gesetzliche Rahmenbedingungen regional unterschiedlich sind, wurden die Inhalte landesspezifisch angepasst. Das zentrale Online-Portal der BARMER steht allen Interessierten offen und bündelt Angebote übersichtlich nach Ländern.

Was ist der Entlastungsbeitrag?
Wenn eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer für den ehrenamtlichen Einsatz von einer pflegebedürftigen Person einen Geldbetrag erhält, kann diese dafür nach dem Willen des Gesetzgebers den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser beträgt bis zu 131 Euro pro Monat. Darauf haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben. Nachbarschaftshelfer dürfen maximal bis zu zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unterstützen Pflegebedürftige vor allem im Alltag mit einfachen Tätigkeiten. Dazu gehört es, zum Beispiel gemeinsam Zeit zu verbringen, Gespräche zu führen oder Ausflüge und Spaziergänge zu unternehmen. Die Helfer erledigen Einkäufe, begleiten zu Arztterminen oder Veranstaltungen und unterstützen im Haushalt. Nachbarschaftshelfer tragen dazu bei, soziale Kontakte zu fördern, Freizeitaktivitäten anzuregen und den Alltag angenehmer und selbstbestimmter zu gestalten. Pflegetätigkeiten zählen nicht dazu.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Das kostenfreie E-Learning-Angebot der BARMER kann unter:
www.barmer-onlinekurs-nachbarschaftshilfe.de abgerufen werden.
Informationen zur Nachbarschaftshilfe im Land sind unter;
www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de verfügbar,
telefonische Beratung unter 0331-23160-709.
Anfragen per E-Mail können unter info@nachbarschaftshilfe-brandenburg.de gestellt werden.

Textquelle: Landesvertretung BARMR Berlin/Brandenburg

Datum: 07.04.2026


www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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