© Steffen Herre
50.000 Euro im Projektfonds Popularmusik
Einzelfallförderung bis zu maximal 10.000 Euro für "Musik-Projekte" möglich.
Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium in diesem Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Förderanträge können noch bis zum 12. April 2026 eingereicht werden.
Gefördert werden können folgende Vorhaben:
Konzeption und Umsetzung popularmusikalischer Formate,
Programmschwerpunkte innerhalb von Projekten oder Festivals,
Projekte/Modellvorhaben zur Erprobung neuer Zugänge zu Musikszene und Livemusik,
Maßnahmen der internen Qualitätsentwicklung/Organisationsstärkung sowie
Auf- und Ausbau popularmusikalischer sowie interdisziplinärer Netzwerke.
Im Rahmen des Projektfonds Popularmusik ist Antrag eine Förderung bis zu maximal 10.000 Euro möglich.
Bedingung: Der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen.
Vorhaben, die einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum, auf die Nachwuchsförderung oder Diversität legen, finden im Antrags- und Auswahlprozess besondere Beachtung.
Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen und Hinweise zur Ausschreibung finden Sie unter:
Brandenburg
Textquelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Datum: 26.03.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
Tel.: 033 456 72 19 89
