Ab 1. März 2026 brauchen Mopeds und E-Scooter die neue schwarze Plakette.
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Mopeds und E-Scooter: Saison-Kickstart am 1. März
Neue Versicherungskennzeichen jetzt abholbereit
Zum 28. Februar endet jedes Jahr automatisch der bisherige Versicherungsschutz für die Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Die alten grünen Kennzeichen werden dann ungültig und müssen rechtzeitig durch neue schwarze ersetzt werden. Es gilt ab 1. März 2026 für Mopeds, Mofas, Roller sowie E-Scooter und Segways. Zum neuen Versicherungsjahr gibt es bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg auch die passende Versicherung samt Kennzeichen oder Plakette.
Das Nummernschild ist der Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, d.h. ab 1. März dürfen motorisierte Zweiräder nur mit dem neuen schwarzen Kennzeichen auf die Straße.
Das gilt für:
- Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Elektrofahrräder (Pedelecs) mit Tretunterstützung über 25 km/h oder mit motorischer Unterstützung bis maximal 45 km/h
- Quads und Trikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
- E-Scooter und Segways mit Betriebserlaubnis bis 20 km/h
- motorisierte Krankenfahrstühle
- bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz
Wer noch mit dem alten grünen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. Außerdem besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer alle Unfallschäden komplett selbst bezahlen.
Moped- wie auch E-Scooter-Fahrer können sich ihr Moped-Kennzeichen oder ihre Versicherungsplakette mit der zugehörigen Versicherung bei vielen Kundenbetreuern der Versicherungskammer Bayern abholen. Oder sie schließen die Versicherung online ab, dann erhalten sie ihre Plakette oder ihr Kennzeichen per Post.
Die Teilkasko-Police enthält den Schutz gegen:
- Diebstahl und Raub
- Brand und Explosion
- Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Folgeschäden
- Glasbruch am Fahrzeug
Weitere Informationen:
https://www.feuersozietaet.de/content/versicherungen/kfz-versicherung/moped/index.html
Textquelle: Feuersozietät Berlin Brandenburg
Datum: 18.02.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Jörg Wagner
Redakteur
