Antrag auf Grundförderung bis Ende März
Die Stadtverwaltung Wriezen informiert über Möglichkeiten der diesjährigen Vereinsförderung und empfiehlt den Vereinen zeitnah aktiv zu werden.
Die Stadt Wriezen unterstützt auch im Jahr 2026 wieder aktiv ihre Vereine.
Ziel ist es, das Ehrenamt zu stärken und die Kinder -und Jugendarbeit zu fördern.
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben.
Die Grundförderung beträgt 150 Euro pro Verein.
Zusätzlich bsteht die Möglichkeit einen Zuschlag von 5 Euro pro aktivem jugendlichen Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu beantragen.
Die maximale Förderung je Verein für jugendliche Mitglieder beträgt 350,00 EUR.
Bei einem in der Vereinsförderrichtlinie aufgeführten Vereinsjubiläum kann außerdem eine weitere Förderung beantragt werden.
Der Antrag auf Grundförderung muss bis spätestens 31. März bei der Stadt Wriezen per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Antragsformular
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt:
https://www.wriezen.de/seite/474653/antrag-auf-vereinsf%C3%B6rderung.html
Einsicht in die Vereinsförderrichtlinie erhalten Sie über den folgenden Link:
https://www.wriezen.de/seite
Detaillierte Information finden Sie auch in der Februarausgab des Wriezener Amtsblattes.
Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wriezen.
Um sich in das städtische Vereinsregioster einzutragen, folgen Sie bitte diesem Link:
https://www.wriezen.de/dienstleistung
Textquelle: Juliane Ehlert / Stadtverwaltung Wriezen
Datum: 13.02.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
Tel.: 033 456 72 19 89
