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© Steffen Herre

Neue Gesetze und Regelungen

– ab Februar 2026

Die Bundesregierung hat die Strafbestimmungen für Geldautomatensprengungen verschärft. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen, Sachschäden zu reduzieren und Risiken für unbeteiligte Personen zu minimieren. Wer also meint, er könnte mit Gewalt an den Automaten gehen, sollte besser zweimal überlegen ;-)

Daneben treten im Februar 2026 noch weitere wichtige gesetzliche Regelungen in Kraft:

Sichere Herkunftsstaaten: Per Rechtsverordnung kann die Bundesregierung nun festlegen, welche Staaten als sicher gelten. Außerdem entfällt ab Juni die Pflicht, bei Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam einen Anwalt zu bestellen. Wer seine Einbürgerung durch falsche Angaben erlangt hat und diese rechtskräftig zurückgenommen wurde, kann für zehn Jahre nicht erneut eingebürgert werden.

Reisen nach Großbritannien: Für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland (GBR) ist bereits seit dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) erforderlich. Die Genehmigung muss vorab beantragt werden, gilt zwei Jahre und ist an den Pass gebunden – beliebig viele Einreisen inklusive. Ab dem 25. Februar 2026 wird diese Regelung konsequent durchgesetzt: Beförderungsunternehmen dürfen dann Passagiere ohne gültige ETA nicht mehr mitnehmen.

Heckenschnitt und Baumpflege: Radikale Schnittmaßnahmen an Hecken, Bäumen und Gebüschen sind nur noch bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, um brütende Vögel zu schützen.

Trinkwasser: Seit dem 12. Januar 2026 dürfen Leitungen nicht mehr aus Blei bestehen. Damit kann der seit 2013 geltende Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter zuverlässig eingehalten werden.

Digitale Beurkundung: Beurkundungen, die bei vielen Rechtsgeschäften nötig sind, können seit dem 1. Januar 2026 auch elektronisch erstellt werden, was die Abläufe in Justiz und Notariat deutlich effizienter macht.

CO2-Emissionen bei Fahrzeugen: Ab 2026 müssen bei Neuwagen die Bedingungen und Ergebnisse der Emissionsmessungen angegeben werden. Ein Jahr später gilt diese Regelung für alle Neuzulassungen von Personen- und leichten Nutzfahrzeugen, um sicherzustellen, dass Grenzwerte im realen Betrieb eingehalten werden.

Antibiotika in der Tierhaltung: Jede Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren muss seit dem 1. Januar 2026 in einer Datenbank erfasst werden. So kann der Einsatz effizienter kontrolliert werden und den EU-Vorgaben entsprechen.

Datum: 02.02.2026


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur

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