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© Steffen Herre

Neue Vergütungssteigerung für Krankenfahrten

AOK Nordost und Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) erzielen Einigung

Die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) und die AOK Nordost haben sich am 22. Januar 2026, auf eine Vergütungssteigerung für Krankenfahrten im Jahr 2026 verständigt.
Mit dem erzielten Abschluss beenden die in der BAGF zusammengeschlossenen Anbieter zugleich ihre seit dem 9. Januar in Kraft gesetzten Einschränkungen für den Transport von Patientinnen und Patienten der AOK. Diese hatten bei Fahrgästen, Arztpraxen und Kliniken zu erheblicher Verunsicherung und Störungen im Versorgungsablauf geführt. Die AOK Nordost hatte ihre Versicherten zunächst auf andere Anbieter umgesteuert.
Mit der nun erzielten Einigung werden ab sofort wieder Verordnungen von AOK-Versicherten regulär angenommen und die Beförderungen in gewohnter Qualität erbracht. Damit kehren die Vertragspartner zur Versorgung im Rahmen der Vereinbarungen zurück.
Ziel beider Seiten war, im Sinne der Patientinnen und Patienten und den Anbietern von Gesundheitsleistungen eine verlässliche Versorgung in Brandenburg sicherzustellen und dabei gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht übermäßig zu belasten. Dafür seien beide Parteien an ihre Belastungsgrenzen gegangen, so die Vertragspartner.

Tom Forbrich, Bereichsleiter Verträge und Produkte, AOK Nordost: „...Die wichtigste Botschaft ist: Die Krankenfahrten für unsere Versicherten in Brandenburg sind gesichert. Damit übernehmen beide Seiten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Verantwortung für die Menschen in Brandenburg. Der Abschluss ist tragfähig – für die Versorgung ebenso wie für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler....“

Andreas Kaczynski, Sprecher der BAGF: „Es waren harte Verhandlungen, die beide Seiten an ihre Grenzen gebracht haben. Wir sind deshalb sehr erleichtert, dass es nun zwischen der AOK Nordost und der Arbeitsgemeinschaft zu einer Einigung gekommen ist. ... Wir sind zuversichtlich, dass damit ein Weg eingeschlagen wurde, der mittelfristig den Bestand der Fahrdienste im Land Brandenburg sichert. Denn sie sind von elementarer Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung.“
(Gemeinsame Pressemitteilung)

Entsprechend der Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH sind Krankenfahrten und Krankentransporte bestimmte Formen der Krankenbeförderung, also der ärztlich verordneten Beförderung von Menschen von oder zu ärztlichen oder therapeutischen Terminen.
Eine Krankenbeförderung unterscheidet sich von üblichen (Taxi-)Fahrten von oder zu einem Arzttermin (oder ähnlichem) dadurch, dass die Krankenkasse (oder ein anderer Kostenträger) die Fahrtkosten ganz oder zumindest anteilig übernimmt.
Die Entscheidung fällt der Arzt, je nach Umfang ist aber noch eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Grundlage ist die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung auf einem Formular, das auch als Muster 4 bekannt ist. Zwischen folgenden Krankenbeförderungen wird unterschieden:

Krankenfahrt: Für eine Krankenfahrt ist es nicht notwendig, dass während der Fahrt keine medizinisches Fachpersonal anwesend ist. Auch ist keine besondere Einrichtung des Kraftwagens notwendig; Krankenfahrten sind mit jedem Taxi oder Mietwagen möglich.

Tragestuhl-/Rollstuhl-/Liegendfahrten: Hierbei handelt es sich auch um Krankenfahrten (für die kein medizinisches Fachpersonal notwendig ist), doch die Einrichtung des Wagens ist für Rollstühle oder Tragestühle geeignet bzw. für einen Transport im Liegen. Die benötigte Ausstattung muss auf der Verordnung genau angegeben werden.

Krankentransport: Ein qualifizierter Krankentransport beschreibt die medizinisch verordnete Fahrt eines Verletzten oder Erkrankten in einem Krankenwagen (Krankentransportwagen, KTW). Krankentransporter und Fachpersonal sind speziell für diesen Einsatz ausgestattet. In den meisten Fällen müssen Krankentransporte im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.

Rettungsfahrten: Speziell in Notfällen kommen Rettungsfahrten in Frage. Hierzu werden Rettungs- oder Notarztwagen eingesetzt (Rettungstransportwagen, RTW).

Egal, um welche Form der Krankenbeförderung es sich handelt – Leistungserbringer können sämtliche Fahrten/Transporte über DMRZ.de mit den Kostenträgern abrechnen. Auch Zuzahlungsrechnungen sind kein Problem!

Textquelle: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

Datum: 26.01.2026




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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