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Gesetzes-Update Dezember 2025

Berlin, der Dezember 2025 bringt in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sowohl Alltag als auch Wirtschaft und Umwelt betreffen. Besonders hervorstechend sind die ersten Regelungen für ferngesteuerte Fahrzeuge, digitale Fahrzeugscheine und Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Fernlenkung von Fahrzeugen startet
Ab dem 1. Dezember 2025 dürfen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erstmals rechtssicher ferngesteuert werden. In einer fünfjährigen Testphase können Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen gelenkt werden, etwa um Carsharing-Autos flexibel zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis einzusetzen. Die gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit für diese neue Mobilitätsform und könnte den Verkehr der Zukunft nachhaltig verändern.

Fahrzeugschein jetzt digital auf dem Smartphone
Die neue i-kfz-App macht den klassischen Fahrzeugschein überflüssig. Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer können ihre Dokumente bequem auf dem Smartphone mitführen. Ein digitales Abbild des Fahrzeugscheins lässt sich auch teilen, zum Beispiel beim Ausleihen von Autos durch Freunde oder Familie. Die App erinnert zudem an Termine wie die Hauptuntersuchung oder Versicherungsfristen und erleichtert damit die Verwaltung des eigenen Fahrzeugs.

Neuberechnung bei Erwerbsminderungsrenten
Für bestimmte Erwerbsminderungsrenten wird der bisherige Zuschlag ab Dezember neu berechnet. Zugleich wird das Auszahlungsverfahren geändert: Der Zuschlag wird nun direkt mit der Monatsrente überwiesen, statt wie bisher separat in der Monatsmitte.

Ende der Bar-Rentenauszahlung
Ab Dezember 2025 zahlt die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank keine Renten mehr in bar aus. Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet
Ab dem 16. Dezember 2025 können Bauherren die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung beantragen. Gefördert werden baureife Projekte mit zinsverbilligten KfW-Krediten von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung: Die Gebäude müssen den Effizienzhausstandard 55 erfüllen und ihre Wärmeerzeugung vollständig aus erneuerbaren Energien beziehen. Fossile Brennstoffe wie Gas und Öl sind ausgeschlossen.

Weg frei für CO2-Speicherung im großen Maßstab
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes erlaubt nun erstmals die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2 in tiefen geologischen Schichten. Diese Technologien werden für die Reduktion unvermeidbarer Treibhausgase als entscheidend angesehen und könnten künftig einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Textquelle: Die Bundesregierung

Datum: 02.12.2025


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
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