© Steffen Herre
Stromsteuererleichterung
jetzt Antrag stellen!
Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes in Brandenburg können von einer deutlichen Erleichterung bei der Stromsteuer profitieren. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz senkt die Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde – umgesetzt über einen erhöhten Entlastungsbetrag.
Das bedeutet: Immer mehr Betriebe können die Steuerentlastung beantragen, weil der Verbrauchsgrenzwert deutlich gesenkt wurde. Statt bisher 48.700 kWh reicht nun schon ein Verbrauch von 12.500 kWh, um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zugeordnet sind, etwa Betriebe aus Bergbau, verarbeitendem Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Baugewerbe. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit, nicht Eintragungen im Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag. Bei Mischbetrieben zählt der Schwerpunkt der begünstigten Tätigkeiten.
Wichtig: Die Entlastung gilt nur für Strom, der eigenbetrieblich genutzt wird. Strom für Elektromobilität, für Dritte oder für die Abgabe von Nutzenergie fällt nicht unter die Ermäßigung.
Wie wird die Entlastung beantragt?
Die Steuererleichterung muss aktiv beantragt werden. Der Antrag gilt für das jeweils vergangene Kalenderjahr und muss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Formular 1453 für die Stromsteuerermäßigung
• Formular 1139: Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
• Formular 1402: Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
Alle Formulare stehen auf der Website des Zolls zum Download bereit.
Jetzt handeln
Betriebe sollten die Antragstellung nicht aufschieben, die Erleichterung kann spürbar entlasten und Liquidität freisetzen. Wer sich unsicher ist, welche Strommengen oder Tätigkeiten berücksichtigt werden, kann auf die detaillierten Hinweise der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Die Stromsteuerermäßigung ist ein wichtiger Schritt, um produzierende Betriebe in Brandenburg zu stärken und gleichzeitig Energie effizienter einzusetzen. Wer die Fristen einhält, kann schon bald von den Vorteilen profitieren.
Datum: 17.11.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
