Übergangsfinanzierung des Rettungsdienstes MOL für 2025 noch immer nicht bestätigt
Am 30. Juni 2025 unterzeichneten der Landkreistag Brandenburg sowie der Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Verfahrensabsprache zur Übergangsfinanzierung des Rettungsdienstes für das laufende Jahr unter der Bedingung, dass die seit 01.01.2025 geltenden nicht kostendeckenden Festbeträge zum 01.07.2025 entfallen und die Rettungsdienste das Jahr 2025 mittels der abgestimmten Matrix zur Kosten-Leistungsrechnung (KLR) neu kalkulieren.
Der Rettungsdienst Märkisch-Oderland ist der Neukalkulation für das Jahr 2025 Ende August 2025 nachgekommen und hat diese nach einem Anhörungstermin mit den Krankenkassen Anfang Oktober ergänzt und unter Berücksichtigung der Einlassungen der Krankenkassen vorgelegt. Im Ergebnis liegt dem Landkreis Märkisch-Oderland bzw. dem Rettungsdienst Märkisch-Oderland bis heute keine Information vor, welche Zahlbeträge von den Krankenkassen tatsächlich zu erwarten sind.
Aktuelle Abstimmungen weisen darauf hin, dass mindestens für das erste Halbjahr 2025 entgegen der Verfahrensabsprache keine Erstattungen der Krankenkassen erfolgen werden, welche über die bisherigen nicht kostendeckenden Festbeträge hinausgehen. Grund dafür sei aus Sicht der Krankenkassen der verwaltungstechnische Aufwand der Rückrechnungen bis zum 01.01.2025, welcher in Erwartung des Urteils im Normenkontrollverfahren des Landkreises Teltow-Fläming am 28.01.2026 nicht vertretbar und leistbar ist.
Dies bedeutet für alle Patientinnen und Patienten des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland, welche im ersten Halbjahr 2025 die Differenzbeträge zur Gebühr des Rettungsdienstes gezahlt haben, dass sich deren Rückerstattung weiter hinauszögern wird, da weiter unklar ist, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen überhaupt erfolgt und wie hoch diese sein wird.
Derzeit haben die betroffenen Rettungsdienste die Abrechnung der Gebühren für die Einsätze gegenüber den Krankenkassen trotz der prekären finanziellen Lage seit mehr als einer Woche unterbrochen, um denen die Möglichkeit zu geben, die vorläufigen Zahlbeträge in die Abrechnungssystem einzuarbeiten. Spätestens am 03.11.2025 wird der Rettungsdienst Märkisch-Oderland die Abrechnung der Einsätze gegenüber den Krankenkassen in jedem Fall wieder aufnehmen, um Einnahmen zu generieren.
Rettungsdienste und Krankenkassen haben mit hohem Zeit- und Personalaufwand gemeinsam eine abgestimmte KLR erarbeitet. Leider hat der gesamte Prozess bislang nicht dazu führen können, die Verfahrensabsprache vom 30.06.2025 umzusetzen und die Finanzierung der acht von den Festbeträgen betroffenen Rettungsdienste zu sichern.
Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass die unverändert weiterbestehenden Probleme zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg und darüber hinaus aus der öffentlichen Diskussion nahezu verschwunden sind.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird durch den Geschäftsführer der Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH zusammen mit allen weiteren Rettungsdiensten und dem Landkreistag Brandenburg weiter konstruktiv an der Lösung der Herausforderungen arbeiten und sieht einer pragmatischen und zielführenden Umsetzung der Verfahrensabsprache entgegen.
Datum: 31.10.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit
