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H5N1 Vermutlich bei ca. 85.000 Enten
Ausweitung der Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Märkisch-Oderland - Der Landkreis und das Veterinäramt MOL verschärft die Schutzvorkehrungen.
Im Landkreis Märkisch-Oderland ist in einem Entenmastbetrieb mit etwa 35.000 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest durch den Erreger H5N1 amtlich festgestellt worden.
Zudem besteht ein weiterer Verdachtsfall in einem Masthähnchenbetrieb mit etwa 50.000 Tieren.
Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest die Betriebe gesperrt und die notwendigen weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Sowohl in dem Entenbetrieb als auch in dem Masthähnchenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatten die Betriebsinhaber unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland informiert. Die Untersuchungen der Proben aus dem Entenmastbetrieb ergaben im Landeslabor Berlin-Brandenburg positive Laborbefunde. Diese Befunde wurden durch das nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt.
Die notwendigen Untersuchungen an den Proben aus dem Masthähnchenbetrieb zur Bestätigung des Ausbruchs dauern an. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland wird nach der Bestätigung der Ergebnisse durch das FLI die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung anordnen.
Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt.
Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten werden unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen gelten, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel innerhalb der Schutz- und Überwachungszone.
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in
Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg sind damit derzeit fünf Geflügelbestände
betroffen. Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von
fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Hinweis: Fragen zur Allgemeinverfügung und den eingeleiteten Maßnahmen sind an den Landkreis Märkisch-Oderland zu richten.
Mehr Informationen zur Geflügelpest:
MLEUV: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseu-
chen/gefluegelpest/#
FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Textquelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Datum: 25.10.2025
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
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