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Rückblick Strausberger Kommunalpolitik
Am 02. Oktober 2025 tagte die Strausberger Stadtverordnetenversammlung erstmals nach der Sommerpause.
Schon im Vorfeld der ersten Sitzung nach der gut 7 wöchigen Sommerpause herrschte unter den Abgeordneten Redebedarf. Ein Grund könnte die zur Abstimmung stehende Förderrichtlinie gemeinnützigen Sportvereinen gewesen sein, eine von insgesamt 23 Beschlussvorlagen.
https://strausberg.tv/ganze-sendung/2025/10/zusammenfassung-d-09-sitzung-d-stadtverordnetenversammlung-strausberg-vom-02-10-2025/
In der Einwohnerfragestunde blieb das Mikrofon zwar still, doch dafür hatten die Stadtverorndeten zum Bericht der Bürgermeisterin eine Vielzahl an Nachfragen. Beispielsweise Karin Forbrigs Anfragen zur Funktionstüchtigkeit der 2 in Strausberg eingerichteten Katastrophenschutztürme offenbarten einen offensichtlichen Irrglauben, der im Ernstfall Leben kosten kann.
Wie weit das Vertrauen der Kommunalpolitik in die Verwaltungsspitze noch reicht, belegt die Beschlussvorlage zum Umgang mit dem nun leergezogenen Stadthaus am Marktplatz.
Obwohl gegenwärtig noch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des geplanten Interessenbekundungsverfahren zur Nachnutzung des Objektes läuft, überwogen in einigen Fraktionen schon jetzt die Zweifel.
Mehrheitlich beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass das Alte Stadthaus vorerst nicht veräußert werden darf.
Dass die Zusammenarbeit zwischen Strausbergs Fachbereichen beispielsweise der Kämmerei und dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Sport und Soziales auch vertrauensvoll laufen kann, belegt die neue Sportförderrichtlinie für die gemeinnützigen Vereine. Entsprechend der einstimmig beschlossenden Richtlinie zur Förderung können die Sportvereine, die sich auf die Nachwuchsarbeit ausgerichtet haben, für jedes Mitglied unter 18 Jahren zukünftig pauschal 8 € beantragen. Vorraussetzung ist jedoch, dass mehr als 50% der Vereinsmitglieder jünger als 18 Jahre sind und der Verein in Strausberg gemeldet sein muss. Die Stadt investiert zwar zukünftig mehr Geld gezielt in Vereine deren Schwerrpunkt auf die Kinder-und Nachwuchsarbeit liegt, hat aber im Gegenzug den Bürokratiewahnsinn um die Antragsstellung und den Verwendungsnachweisen enorm vereinfacht, was den Bearbeitungsaufwand essentiell verkürzt.
Ebenfalls mehrheitlich wurde die Anpassungen der Hundesteuersatzung der Stadt Strausberg an die Brandenburger Hundehalterverordnung beschlossen. Somit besteht auch in Strausberg nun u.a. die Möglichkeit der „Rückstufung“ von gefährlichen zu nicht-gefährlichen Hunden und die grundsätzliche Pflicht zur schriftlichen An- und Abmeldung aller Hunde.
Textquelle: Strausberg.TV
Datum: 17.10.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
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