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Verfahrensabsprache zur Finanzierung des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland – Sachstand

Am 30. Juni 2025 wurde zwischen dem Landkreistag Brandenburg und den Kostenträgern eine Verfahrensabsprache zur Übergangsfinanzierung des Rettungsdienstes für das Jahr 2025 unterzeichnet.

Bereits in den Monaten davor haben die acht von Festbeträgen betroffenen Landkreise und die Kostenträger mit Unterstützung des Landkreistages Brandenburg eine neue Kalkulationsmatrix zur Berechnung der Gebühren des Rettungsdienstes erarbeitet und diese nach dem 30.06.2025 weiter verfeinert.

Nunmehr gibt es seit etwa Mitte Juli 2025 eine zwischen den Beteiligten abgestimmte Matrix auf deren Basis die betroffenen acht Landkreise für 2025 mit dem Ziel neu kalkulieren, die rechtswidrigen Festbeträge rückwirkend zum 01.01.2025 abzulösen. Dennoch bleibt auch dieser Verfahrensstand bis auf weiteres „vorläufig“, da wesentliche Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg, insbesondere zur Kostentragungspflicht bei Fehlfahrten und Fehleinsätzen noch ausstehen und in den kommenden Monaten auch nicht zu erwarten sind [Anm. d. Verf.].

Die Rückrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem Rettungsdienst Märkisch-Oderland und den gesetzlichen Krankenkassen. Es werden keine Bescheide an die gesetzlich Versicherten gesendet. Nachdem die Kostenträger gegenüber dem Rettungsdienst Märkisch-Oderland die Rückrechnung vorgenommen haben, erfolgt durch den Rettungsdienst Märkisch-Oderland unaufgefordert die Erstattung an die gesetzlich Versicherten, welche auf Grundlage eines Gebührenbescheides die Rettungsdienstgebühren anstelle der Kostenträger gezahlt haben.

Wann wird dies der Fall sein?

Der Presse war zu entnehmen, dass der Landkreis Teltow-Fläming in einem Pilotverfahren die neue Kosten-Leistungsrechnung für das Jahr 2025 mit den Kostenträgern abgestimmt hat. Der Rettungsdienst Märkisch-Oderland hat ein erstes Gespräch hierzu am 23. September 2025 in Berlin. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Gespräch zur finalen Abstimmung reichen wird. Derzeit geht der Rettungsdienst Märkisch-Oderland davon aus, dass es nicht vor Ende Oktober 2025 eine Einigung zur Übergangsfinanzierung 2025 mit den Kostenträgern geben wird. Etwaige daraus resultierende Nachzahlungen an den Rettungsdienst und daraus folgend etwaige Erstattungen an die Patientinnen und Patienten werden sich dann zeitlich anschließen.

Datum: 12.09.2025




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit

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