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© Andreas Prinz

Abgesichert in den neuen Lebensabschnitt

In wenigen Wochen ist es für einige Eltern amtlich, der Nachwuchs steht vor dem nächsten Lebensabschnitt.

Viele Fragen, Hundert Beweggründe, Tausend Möglichkeiten - unzählige Entscheidungen.
Egal für welchen Weg Oma's Liebling sich entscheidet:

"Wenn du es eilig hast, gehe langsam." Zitat von Lothar M. Seiwert

So oder so, wenn das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne
für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

https://www.arbeitsagentur.de/

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de steht zur Verfügung.
Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden.
Telefonisch ist die Familienkasse
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr
kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.

Textquelle: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) - Pressestelle

Datum: 12.07.2025


https://www.arbeitsagentur.de/



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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