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Neue Kosten-Leistungs-Rechnung im Rettungsdienst - Zwischenstand

Am 28.03.2025 haben der Landkreistag Brandenburg und der vdek eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach eine mindestens achtwöchige Friedenspflicht dazu genutzt werden sollte, eine neue, transparente und kostendeckende Kosten-Leistungs-Rechnung zwischen den Kostenträgern und Landkreisen zu verhandeln. In dieser Zeit sollten auch keine Kostenbescheide des Rettungsdienstes an die Bürgerinnen und Bürger gesendet werden.

Beide Seiten haben umgehend damit begonnen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Grundlagen und Details hierfür abzustimmen. Es liegt bereits eine erste Arbeitsversion einer Kalkulationsmatrix vor. Diese noch immer in engen Terminketten laufenden konstruktiven und zielführenden Gespräche können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die in der Vereinbarung vom 28.03.2025 gesetzte Frist nicht ausreichend ist, eine zukunftsfähige Lösung für die Berechnung der Gebühren des Rettungsdienstes zu erarbeiten. Es besteht die Notwendigkeit einer Folgevereinbarung.

Einen ersten Entwurf hat der Landkreistag Brandenburg in einer Beratung im Beisein der Ministerin für Gesundheit und Soziales, Frau Britta Müller und den Vertretern der Kostenträger am 06.05.2025 vorgelegt. Dieser beinhaltete auch eine Frist, ab der die von den Kostenträgern einseitig festgelegten Festbeträge gegenüber den Rettungsdiensten in Anerkenntnis der weit gediehenen Verhandlungen zu einer neuen Kosten-Leistungs-Rechnung wegfallen sollen. Inhaltlich konnte man sich in der Diskussion lediglich darauf einigen, dass die Friedenspflicht bis zum 30.06.2025 verlängert werden soll. Insofern werden auch weiterhin keine Kostenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Die Kostenträger haben zugesagt, den Entwurf der Folgevereinbarung bis spätestens 23.05.2025 zu prüfen und ggf. einen Gegenentwurf zu unterbreiten. Die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH (GRMOG) erwartet, dass die Kostenträger die derzeitige finanzielle Lage, der von Festbeträgen betroffenen Rettungsdienste ernst nehmen und eine realistische Perspektive zum Wegfall der Festbeträge eröffnen.

Die seit dem 01.01.2025 bestehenden Mindereinnahmen der GRMOG, welche durch die Leistungskürzungen (Festbeträge) der Kostenträger begründet sind, sind immens und bedrohen perspektivisch die Liquidität des Unternehmens. Insofern ist auch der GRMOG daran gelegen, schnellstmöglich zu einer allseits akzeptierten Kosten-Leistungs-Rechnung zu kommen, um in der Folge eine rückwirkende Neuberechnung der Rettungsdienstgebühren für das Jahr 2025 vorzunehmen. Die Kostenträger haben zugesichert, die Leistungskürzungen durch die Festbeträge in jedem Fall zum 01.01.2025 zurück zurechnen und finanziell auszugleichen.

Die Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der von Festbeträgen betroffenen Landkreise und der Kostenträger sind auf einem guten Weg, auf Basis der bereits seit Jahren genutzten Kalkulationsgrundlage zu einer neuen transparenten und kostendeckenden Kosten-Leistungs-Rechnung für die rettungsdienstlichen Gebühren zu kommen und damit die kostendeckende Finanzierung des Rettungsdienstes auch in Zukunft sicherzustellen.

Datum: 15.05.2025




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit

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