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© Steffen Herre

Vorsicht bei Reiseportalen und Flug-Flatrates

Gegenwärtig laufen in vielen Familien die Sommer-Urlaubsplanungen auf Hochtouren und gerne nimmt man da auch mal ein Reise-Schnäppchen mit.

Immer mehr Reiseportale und Airlines werben mit Mitgliedschaften und Abonnements, die scheinbar günstige Vorteile bieten. Doch oft sind die Bedingungen intransparent, Kündigungen kompliziert und es lauern versteckte Kosten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, worauf Reisende achten sollten.

Mitgliedschaften, die Vergünstigungen bei Reisebuchungen versprechen, klingen verlockend. Doch häufig ist nicht klar ersichtlich, dass eine kostenlose Testphase nach einmaliger Nutzung nicht erneut gewährt wird. Dies führt dazu, dass Verbraucher bei der nächsten Buchung unwissentlich in eine teure Jahresmitgliedschaft rutschen. Problematisch ist insbesondere, die mangelnde Transparenz: Der kostenpflichtige Übergang in die Mitgliedschaft wird oft nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt. Oft handelt es sich auch um "Augen-Wischerei", denn nur der vergünstigte Abo-Preis wird hervorgehoben, während der reguläre Preis weniger auffällt und die Kündigungsprozesse sind oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt.

Tipps für Verbraucher:
Prüfen Sie genau, welche Leistungen wirklich in einem Abonnement oder einer Flug-Flatrate enthalten sind. Lassen Sie sich nicht von besonders hervorgehobenen Rabatten oder Preisen täuschen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig – insbesondere zu Kündigung und automatischer Verlängerung. Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten. Informieren Sie sich auf unabhängigen Bewertungsportalen über die Erfahrungen anderer Reisender. Nutzen Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht, falls Sie sich ungewollt gebunden fühlen.


Wichtige rechtliche Hinweise zu Abonnements
Unternehmen müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren. Bei Online-Abos gilt die sogenannte Button-Lösung: Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande kommen. Zudem haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Seit März 2022 müssen viele Abonnements, darunter Abos und Mitgliedschaften von Reiseportalen und Fluggesellschaften, nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Ist deutsches Recht anwendbar, muss zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit - etwa ein „Kündigungsbutton“ auf www.evz.de - zur Verfügung gestellt werden.

Textquelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Datum: 15.04.2025


www.evz.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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