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E-Scooter in Europa: Flitzen oder Fluchen?

Paris verbietet sie, Berlin liebt sie, Amsterdam ignoriert sie: E-Scooter sind ein europaweites Thema insbesondere für deutsche Urlauber, die auf Ihren E-Scooter auch im Ausland nicht verzichten wollen.

Während Deutschland mit einer neuen Verordnung – die am 1. April in Kraft tratt – versucht, das E-Roller-Chaos stärker als bisher zu bändigen, verfolgen andere EU-Staaten ganz unterschiedliche Lösungsansätze. Doch was sollten Reisende wissen, um Strafen und Risiken zu vermeiden? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wirft einen Blick über den Lenker:
Wie streng sind die Regeln in beliebten Reiseländern?
Im europäischen Ausland ganz spontan auf einen E-Scooter steigen?
Lieber einen Gang zurückschalten, denn sonst könnte es Ärger geben.
Ob für den schnellen Café-Besuch oder die letzte Etappe zum Hotel – E-Scooter sind auch im Urlaub ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Doch wer glaubt, überall gelten dieselben Regeln, muss schnell auf die Bremse treten. In der EU reicht die Palette von strikten Verboten bis zu Basisregeln, die auf Eigenverantwortung setzen.

Darüber hinaus wichtig: Es gelten unterschiedliche technische Vorgaben und Versicherungspflichten bezüglich des Fahrzeuges. Leih-Modelle erfüllen in der Regel die nationalen Vorschriften. Wer jedoch seinen privat zugelassenen Scooter einfach mit ins Ausland nimmt, riskiert böse Überraschungen und sollte sich vorher gut informieren. Sonst endet die Fahrt schneller als geplant – und zwar nicht, weil der Akku leer ist, sondern weil die Zulassung fehlt. Und selbst wenn solche unerlaubten Spritztouren unbemerkt bleiben: Ein Unfall kann schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Für Nutzer in Europa bedeutet das: Wer auf Reisen also unerwartete Strafen vermeiden möchte, sollte sich vorher informieren. Denn „Unwissenheit schützt vor Knöllchen nicht“ – das gilt auch auf dem E-Scooter. Ansonsten bleibt am Ende doch nur der gute alte Fußmarsch. Europa bleibt beim Thema E-Scooter von großen Unterschieden geprägt:

Frankreich: Adieu, Leih-Scooter?
Frankreich geht härter vor. Aus Paris wurden Leih-Scooter bereits 2023 komplett verbannt – zu viele Unfälle und Beschwerden über achtlos abgestellte Roller. Private E-Scooter sind jedoch weiterhin erlaubt. Abseits der Hauptstadt rollen die Leih-Flitzer aber noch, doch Städte wie Lyon und Marseille setzen auf strenge Vorschriften und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Bußgelder.

Niederlande: Fahrradland, aber nicht für jeden mit zwei Rädern
Die Niederlande sind ein Paradies für Radfahrer – doch bei E-Scootern hört die Liebe auf zwei Rädern auf. Die meisten Modelle sind dort für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Wer also glaubt, in Amsterdam ebenso unbeschwert mit dem E-Scooter durch die Gassen zu cruisen wie die Einheimischen auf ihren Hollandrädern, könnte eine teure Überraschung erleben.

Italien: Dolce Vita mit Helm
Italien setzt auf Regeln statt Verbote. Seit Ende 2024 gilt eine landesweite Helmpflicht für alle E-Scooter-Fahrer – und eine Versicherungspflicht. Wer also in Rom oder Mailand stilvoll durch die Straßen gleiten möchte, sollte nicht nur an die Sonnenbrille, sondern auch an Helm und Versicherung denken.

Skandinavien: Einheitlich uneinheitlich
Skandinavien? Einheitliche Regeln? Fehlanzeige! Die E-Scooter-Regeln im Norden Europas variieren stark, sind aber insgesamt nicht besonders streng. In Norwegen sind E-Scooter weitgehend erlaubt, jedoch werden alkoholbedingte Verstöße streng bestraft. Schweden verbietet das Fahren auf den meisten Gehwegen, und Dänemark hat eine besonders kreative Regelung: Private E-Scooter dürfen ohne Helm gefahren werden, bei Leih-Scootern ist jedoch Kopfschutz Pflicht.
Irland: Entspanntes Rollen auf der grünen Insel
Einen liberaleren Ansatz gibt es in Irland: Seit Mai 2024 sind E-Scooter hier erlaubt und die Regeln überraschend entspannt. Mit Leih-Rollern darf man ab 16 Jahren losflitzen, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h und eine Helmpflicht gibt es nicht. Auch eine Versicherung ist nicht notwendig. E-Scooter dürfen auf Straßen und Radwegen fahren, jedoch nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.

Deutschland: Mehr Ordnung, doch der Kopf bleibt frei
Hierzulande gehören E-Scooter vielerorts längst zum Stadtbild – mal ordentlich abgestellt, mal als spontane Stolperfalle auf dem Gehweg. Damit es zumindest im Straßenverkehr weniger chaotisch abläuft, soll die aktualisierte E-Scooter-Verordnung, die von Städten und Kommunen binnen eines Jahres umgesetzt werden soll, für klarere Verhältnisse sorgen. Was bleibt? Betriebserlaubnis und Versicherung sind Pflicht. Ansonsten sollen E-Scooter mithilfe der Neuregelung noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Auch technisch tut sich etwas: Ab 2027 müssen alle neu zugelassenen Modelle mit Blinkern, sowie einer voneinander getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet sein. Ein Helm? Der bleibt weiterhin freiwillig – eine Entscheidung, die nicht alle für sinnvoll halten.

Die genannten Länder sind nur Beispiele, denn in den 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es genauso viele unterschiedliche Regelungen. Besonders knifflig: Oft bestehen Unterschiede zwischen Leih-Scootern und privaten Modellen.
Zwar fordert der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) europaweit gültige Sicherheitsstandards für E-Scooter, doch ob und wann diese tatsächlich kommen, bleibt abzuwarten. Deutschland erfüllt bereits einige der geforderten Punkte, weicht jedoch in Bereichen wie Helmpflicht und Mindestalter von den Empfehlungen ab.

Textquelle: Maren Dopp / Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland e.V.

Datum: 10.04.2025


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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