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© Steffen Herre

neue Gesetze zum April

Wie die Bundesregierung informiert, wird die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Auch neue Anlagen, die nach 2026 in Betrieb gehen, bleiben förderfähig.

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt: Eltern mit Kindern, die nach dem 31. März 2025 geboren werden, erhalten es nur bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000 Euro. Bei Paaren und getrennt Erziehenden wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt.

Drei neue Berufskrankheiten wurden anerkannt: Rotatorenmanschetten-Schädigung, Gonarthrose bei Profi-Fußballspielern und chronisch obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub. Betroffene können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen.

Ab dem 2. April 2025 ist für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich. Sie gilt zwei Jahre und ist an den Pass gebunden.

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Bildungseinrichtungen wie Musik- und Volkshochschulen müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für selbstständige Lehrkräfte zahlen. Eine Übergangsregelung gibt ihnen Zeit zur Anpassung an neue Rahmenbedingungen.

Textquelle: Die Bundesregierung

Datum: 02.04.2025


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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