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Kostensteigerungen im Rettungsdienst Märkisch-Oderland? – Falschinformation durch die Krankenkassen!

Einer Grafik innerhalb eines Artikels in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (Kosten für Rettungsdienste: So teuer ist es in ihrem Landkreis) vom heutigen Tage ist zu entnehmen, dass die Kosten des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland im Jahr 2024 bei 21,6 Mio. Euro gelegen haben und damit seit 2014 um 194% gestiegen seien.

Dies kann und werde ich nicht unkommentiert lassen, da diese Darstellung schlicht falsch ist. Die Kosten lagen im Jahr 2014 bei ca. 11,2 Mio. €. Damit sind diese bis zum Jahr 2024 nicht um 194% sondern um ca. 94% zum Referenzjahr 2014 gestiegen. Aus meiner Sicht eine nicht unerhebliche Abweichung.

Es ist auch nicht richtig, dass die Landkreise, die durch die rechtswidrige und willkürlichen Festbeträge entstehenden Differenzen aus den laufenden Haushalten zu tragen haben. Das würde bedeuten, dass der Landkreis freiwillig auf die durch rechtmäßige Satzung festgelegten kostendeckenden Gebühren verzichtet und freiwillig die anteiligen Rettungsdienstgebühren der Patientinnen und Patienten trägt. Diese müssen nicht zwingend Einwohner des Landkreises sein.
Spielen wir den Gedanken weiter: würden die Kostenträger die Kostenerstattung ganz verweigern, wären die gesamten rettungsdienstlichen Transportkosten plötzlich nicht mehr Leistungen aus dem SGB V, sondern würden nach dieser Denkweise aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssen?! Sicher bemerken alle Leserinnen und Leser den Widerspruch.

Der Rettungsdienst Märkisch-Oderland stellt die Differenzbeträge auch nicht den Patientinnen und Patienten in Rechnung, um den Haushaltsausgleich zu halten, sondern weil die Patientinnen und Patienten schlicht und einfach die Gebührenschuldner im Sinne des Gebührenrechtes sind, welches der Landesgesetzgeber für den Rettungsdienst vorgesehen hat. Für den Status des „Gebührenschuldners“ ist es auch völlig unerheblich, ob dieser gesetzlich krankenversichert ist. Er bleibt so lange in der Gebührenpflicht, bis die vom Rettungsdienst geltend gemachte Benutzungsgebühr durch die jeweilige Krankenkasse vollständig beglichen wurde.

Unstrittig ist, dass die Kosten des öffentlichen Rettungsdienst Märkisch-Oderland, wie im Rest des Gesundheitswesens in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen sind. Einige Beispiele, wie sie sicher im ganzen Land zu beobachten sind.

Baukosten für Rettungswachen: ca. 33%

Personalkosten: ca. 33%

Fahrzeugbeschaffungen:
Rettungswagen ca. 127%
Notarzteinsatzfahrzeuge ca. 114%
Krankentransportwagen ca. 63%

Gesundheit und Leben sind die höchsten Güter in diesem Land und verfassungsmäßig gesichert. Der Rettungsdienst ist immer und unmittelbar in erster Reihe mit dem Erhalt und dem Schutz dieser beiden Rechtsgüter von Ihnen, werte Patientinnen und Patienten befasst. Wir wenden umfangreiche finanzielle Mittel dafür auf, Ihnen, werte Patientinnen und Patienten von der ersten Sekunde der notfallmedizinischen Behandlung an hochqualifiziertes Personal, neueste Technik und moderne Transportmittel zur Verfügung zu stellen, um Sie damit in die nächste geeignete Gesundheitseinrichtung zu verbringen.
Die notfallmedizinische Behandlung entwickelt sich weiter. Fachgesellschaften geben Behandlungsalgorithmen vor und die Rettungsdienste setzen sie um.

Mittlerweile kommt der Notarzt nicht mehr „nur“ mit seinem Koffer an den Einsatzort. Nein, er führt ein Videolaryngoskop mit sich, um auch bei schlechtesten physiologischen Rahmenbedingungen einen sicheren Atemzugang, bei Ihnen werte Patientinnen und Patienten zu sichern. Dann nutzt er sein mobiles Ultraschalgerät, um bereits an der Einsatzstelle innere Blutungen zu Ihren Gunsten, werte Patientinnen und Patienten auszuschließen. Sodann wird der Notarzt das mitgeführte EKG-Gerät für ca. 25.000 Euro für Sie werte Patientinnen und Patienten nutzen, dessen Zubehörteile im Jahr mehrere tausend Euro kosten und welches einmal jährlich für ca. 620 Euro sicherheitstechnisch geprüft werden muss. Nebenbei bemerkt, der Rettungsdienst Märkisch-Oderland hat, wie alle Rettungsdienste im Land Brandenburg, alle seine Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge mit diesen modernen EKG-Geräten ausgestattet. Warum? Weil es in der Norm so vorgegeben ist und weil es zur sicheren Diagnostik bei Ihnen werte Patientinnen und Patienten und für Ihre Gesundheit und Ihr Leben unverzichtbar ist.

Ich erinnere mich, wie zur Corona-Krise die Menschen dankbar auf Balkonen und am Fenster standen und für alle geklatscht haben, die im Gesundheitswesen arbeiten und selbst in dieser ungewissen und schwierigen Zeit tagtäglich ihren Patientinnen und Patienten geholfen haben. Berechtigterweise wurden die Forderungen nach angemessener Vergütung und bestmöglichen Arbeitsbedingungen ohne zu Zögern umgesetzt bzw. weiter ausgebaut. Auch diese in jeder Hinsicht berechtigten Kostensteigerungen für unser qualifiziertes Personal schlagen sich in den Gesamtkosten des Rettungsdienstes nieder.

Schade, dass der Journalist des Artikels die ihm zur Verfügung gestellten Daten so unreflektiert darstellt. So werden die Versicherten, welche von ihren Krankenkassen mit einer widerrechtlichen Leistungskürzung belegt wurden, weiter im Unklaren gelassen und die betroffenen Landkreise weiter ins schlechte Licht gerückt.

Datum: 27.03.2025




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit


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