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Digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen betrifft: Künftig werden nur noch digital erstellte und medienbruchfrei verarbeitete Lichtbilder akzeptiert. Papierlichtbilder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingereicht werden.
Erstellung digitaler Lichtbilder
Die digitalen Lichtbilder können entweder bei Fotodienstleistern oder direkt in den Ausweisbehörden aufgenommen werden. Allerdings ist zu beachten, dass die flächendeckende Ausstattung der Meldeämter mit den erforderlichen Fotoaufnahmesystemen durch die Bundesdruckerei noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Es kann daher nicht in jeder Behörde garantiert werden, dass die Möglichkeit zur digitalen Aufnahme bereits am 1. Mai 2025 zur Verfügung steht.
Empfehlung an Bürger
Bürger werden gebeten, sich vor der Beantragung eines neuen Ausweisdokuments rechtzeitig zu informieren, ob ihre zuständige Behörde bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt oder ob ein externes Fotostudio aufgesucht werden muss. Eine Übersicht über Fotodienstleister erhalten Sie hier.
Bis einschließlich 30. April 2025 können weiterhin papiergebundene Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Danach ist ausschließlich die digitale Form zulässig.
Für weitere Informationen wird empfohlen, die Internetseite der jeweiligen Meldebehörde zu besuchen oder sich direkt vor Ort zu erkundigen.
Datum: 27.03.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur