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Naturschutz und die Interessen der Nutzer

Brandenburg setzt Vollzug der EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig aus

Das Land Brandenburg stellt die seit August 2024 geltende EU-Wiederher-
stellungsverordnung vorläufig außer Vollzug. Das teilte die Ministerin des für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt (SPD) am Mittwoch in Potsdam mit.

Die zuständige MInisterin des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt (SPD) begründete diesen Schritt mit fehlenden rechtlichen Vorgaben sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Bundesebene, wie diese Verordnung konkret umgesetzt werden solle. Führende Fachjuristen gingen daher davon aus, dass ein Vollzug der Verordnung auf Landesebene erst erfolgen kann, wenn der Bund auf gesetzlichen Wege Verfahrensregeln erlässt. Wahrscheinlich werde dazu durch die kommende Bundesregierung eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig werden. Sie werde sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden EU- und bundesrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Verordnung schnell geschaffen werden.

Das Land Brandenburg strebe grundsätzlich eine Umsetzung der Verordnung im Konsens von Naturschutz und den Interessen der Landnutzer an. Deshalb werde unter Federführung des Ministeriums ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Landnutzer- und Umweltorganisationen stattfinden, in dem der mögliche Vollzug der europäischen Wiederherstellungsverordnung besprochen wird. In einem weiteren Workshop sollen unter gleicher Federführung auch die Unteren Vollzugsbehörden der Landkreise an den Beratungen beteiligt werden.

Die Ministerin hat Staatssekretär Gregor Beyer beauftragt, eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen, die die vorläufige Außervollzugstellung dieser Verordnung anordnet. Diese Dienstanweisung tritt ab sofort in Kraft. Die europäische Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür geeignete Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen. Sie baut auf bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf.

Das übergreifende Ziel der WVO ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.

Textquelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz / Pressesprecher

Datum: 27.03.2025


www.mleuv.brandenburg.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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