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© Steffen Herre

gesetzliche Neuerungen

zum März

Gesetzliche Neuerungen zum 01. März 2025

Attraktivere Bedingungen für Hausärzte

Ein neues Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung verbessert die Arbeitsbedingungen von Hausärzten. Kernpunkte sind die Entbudgetierung, also die Vergütung jeder Behandlung ohne vorher festgelegte Budgetlimits, eine Vorhaltepauschale für Haus- und Pflegeheimbesuche sowie eine jährliche Versorgungspauschale für chronisch Kranke. Diese Maßnahmen sollen die Bürokratie reduzieren, Arztpraxen entlasten und den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern.

Ergänzend wurde das Online-Vergleichsportal "Bundes-Klinik-Atlas" freigeschaltet, um die Transparenz in der stationären Versorgung zu erhöhen.

Mehr Direktvermarktung von Solarstrom

Mit den neuen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen ihren Strom leichter selbst vermarkten können. Hintergrund ist, dass bei Stromspitzen mit negativen Preisen keine staatliche Förderung mehr gezahlt wird. Gleichzeitig sollen digitale Stromsysteme ausgebaut werden, um die Netzstabilität zu verbessern. Zudem wird die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts optimiert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 sicherzustellen.

Erleichterungen für Biogasanlagen und Windenergie

Betreiber von Biogasanlagen erhalten verbesserte Möglichkeiten zur Anschlussförderung, während die Ausschreibungsmenge um 75 Prozent erhöht wird. Gleichzeitig werden Anreize für einen flexibleren Betrieb geschaffen, um die Energieversorgung in Dunkelflauten zu sichern.

Beim Windenergieausbau sorgt das neue "Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau" für eine vereinfachte Antragsstellung und verhindert die Reservierung ungeeigneter Flächen. Repowering-Projekte, also der Austausch alter Windräder gegen leistungsstärkere Modelle, bleiben von diesen Regelungen ausgenommen.

Verlängerung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Förderung

Die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) wird über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgesetzt. Die geänderten Bedingungen sollen mehr Investitionssicherheit bieten und den Ausbau dieser Anlagen vorantreiben.

Datum: 03.03.2025


Website der Bundesregierung



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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