
Symbolbild
© Steffen Herre
Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder
Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Ab dem 1. März müssen Kleinkrafträder mit dem neuen, grünen Versicherungskennzeichen für das Jahr 2025 ausgestattet sein. Wer das Kennzeichen noch nicht bestellt hat, sollte dies schnell tun, da es den Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung darstellt.
Die Regelung gilt für alle Kleinkrafträder, wie Mofas, Mopeds, Roller (max. 50 ccm oder 4 kW), motorisierte Rollstühle, Quads und Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. Segways, E-Tretroller). Für letztere gibt es eine kleinere Version des Kennzeichens.
Die Farben der Kennzeichen wechseln jährlich: 2024 blau, 2025 grün und 2026 schwarz auf weißem Grund. Achten Sie darauf, dass das Kennzeichen gut sichtbar, unbeschädigt und nicht verdeckt ist.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat auf seiner Website sehr detailliert alle Informationen dargestellt.
Textquelle: BDMV
Datum: 24.02.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur