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© Steffen Herre

Neue Gesetze zum Februar

Die Bundesregierung informiert zum Februar über genau EIN Gesetz:

KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz.

Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Die KI-Verordnung der Europäischen Union verbietet deshalb bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen.

Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken.

Textquelle: Bundesregierung

Datum: 02.02.2025


https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-februar-2025-2331500



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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