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Handlungsbedarf für Unternehmen
Ab 28. Juni 2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am ab 28. Juni 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.
Wir möchten an dieser Stelle einen freundlichen Reminder an alle Firmen geben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen!
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Das BFSG gilt für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:
Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals (Übergangsfrist bis 2040)
Bankdienstleistungen
E-Books
E-Commerce-Dienstleistungen
Webshops und Apps
Ausnahmen
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
Zudem können Unternehmen von der Umsetzungspflicht befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. In solchen Fällen müssen die Unternehmen eine entsprechende Dokumentation erstellen und aufbewahren.
Umsetzung und Konsequenzen bei Verstößen
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung - wir raten dringend, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu beginnen und , um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Die Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat wichtige Infos hier zusammengefasst und die IHK München hat einen Übersichtlichen Ratgeber bereitgestellt (u.g. Link)
Textquelle: IHK - wigital - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum: 29.01.2025- 29.06.2025
Die IHK München hat eine Übersichtlichen Ratgeber bereitgestellt.
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur