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Grundsteuer

Information des Amt Barnim-Oderbruch

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer basierend auf Messbeträgen zum Stichtag 01.01.2022 erhoben. Die Hebesätze der Gemeinden sind in den Haushaltssatzungen festgelegt und bleiben gültig, bis Nachtragssatzungen beschlossen werden. Die Grundsteuerschuld ergibt sich aus dem individuellen Messbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde (Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuerschuld).

Ziel der Grundsteuerreform ist eine aufkommensneutrale Gestaltung der Gesamteinnahmen. Die Hebesätze können bis zum 30. Juni 2025 angepasst werden. Vorauszahlungen sind bis zur Veröffentlichung neuer Hebesätze zu den üblichen Terminen zu leisten. Ein Transparenzregister mit Orientierungshebesätzen wurde Ende November 2024 veröffentlicht. Ein neuer Grundsteuerbescheid folgt nach der Genehmigung der neuen Hebesätze.

Textquelle: Amt Barnim-Oderbruch

Datum: 21.01.2025


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur

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