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© Steffen Herre

Beantragung Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl, 23.02.2025

Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden?

Ein Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Dies ist persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – sowie in vielen Gemeinden auch online möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Anträge per Telefon sind jedoch nicht zulässig.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden. Der Wahltermin ist am Sonntag, dem 23. Februar 2025. Die Frist zur Beantragung endet am Freitag, dem 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr. In dringenden Ausnahmefällen, wie bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift. Beantragen Sie die Unterlagen für eine andere Person, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. In diesem Fall ist der Antrag ausschließlich persönlich oder schriftlich zulässig.

Textquelle: Bundesregierung

Datum: 03.01.2025


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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