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Stadtverwaltung Wriezen

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Antragsstellung leicht gemacht

Wriezen Vereinsförderung 2025

Die Stadt Wriezen empfiehlt die Anträge für die Vereinsförderung im Rahmen der Richtlinie der Stadt Wriezen zur Förderungen von Vereinen in den Bereichen Jugend, Soziales, Kultur und Sport für das Geschäfstjahr 2025 zeitnah zu stellen. Die entsprechenden Dokumente können auf:

https://www.wriezen.de/seite/474653/antrag-auf-vereinsf%C3%B6rderung.html

heruntergeladen (download) werden.
Ausgefüllt senden Sie die Unterlagen dann bitte an:
postalisch: Stadt Wriezen
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
oder per E-Mail: blath@wriezen.de

Die zugrunde liegende Satzung der Vereinsförderrichtlinie finden Sie unter:

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/867ccfffdba759960e0ed1c3f3c6748822842/vereinsf_rderrichtlinie.pdf

Die Grundförderung beträgt 150 €. Für jedes aktive jugendliche Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird dieser Betrag um 5,00 € aufgestockt. Die maximale Förderung für jugendliche Mitglieder beträgt 350 €.
Zusätzlich können Vereine zu einem in der Vereinsförderrichtlinie aufgeführten Vereinsjubiläum eine weitere Förderung erhalten. Einsendeschluss per Post oder per E-Mail ist wie immer der 31. März.

Textquelle: Juliane Ehlert / Stadtverwaltung Wriezen

Datum: 27.12.2024


© Stadtverwaltung Wriezen

www.wriezen.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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