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Verbrauchertipps zum "Weihnachtsshoppen"

Besteht ein Umtauschrecht beim Einkaufen auf dem Weihnachtsmarkt?
Wie verhält es sich in Sachen Rückgabe oder Gewährleistung?
Woran erkenne ich einen seriösen Online-Händler?

Gerade in der Adventszeit entpuppt sich der moderne Mensch auf der Suche nach den passenden Weihnachtsgeschenken wieder als Jäger und Sammler. Doch egal wie lieb einem die Verwandten und Bekannten auch sind, zu tief will niemand beim Weihnachtsshoppen ins Portemonnaie greifen, man hat ja nichts zu verschenken - also wird geschaut, wo man sparen kann.
Damit das Einkaufsvergnügen nicht durch Unklarheiten über Umtausch, Rückgabe oder mangelhafte Ware getrübt wird, hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland die wichtigsten Tipps und Informationen rund um den Einkauf auf dem Weihnachtsmarkt, im Geschäft oder im Internet zusammengestellt. Wer sich ein wenig mit den Rückgabe- und Umtauschregelungen auseinandersetzt, kann den Weihnachtseinkauf in vollen Zügen genießen. Sollte es doch einmal zu Problemen kommen, wie zum Beispiel ein defektes Produkt oder ein Geschenk, das nicht gefällt, erleichtert das Wissen um die eigenen Rechte den Umtausch.
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.

1. Tipp: Bewahren Sie unbedingt immer Ihre Belege auf! Denn für einen Umtausch verlangt der Händler oftmals einen Nachweis darüber, dass das Produkt tatsächlich bei ihm erworben wurde. Als Nachweis dient üblicherweise der Kassenbon. Aber auch ein Preisschild mit Firmenangabe, ein Kontoauszug oder eine Kreditkarten-Abrechnung werden von den meisten Händlern akzeptiert.

Einkaufen auf dem Weihnachtsmarkt
Es gibt kaum etwas Schöneres, als bei festlicher Musik und Lichterglanz über einen Weihnachtsmarkt zu schlendern. Vor allem die Weihnachtsmärkte in Frankreich, Polen, Tschechien und den Niederlanden sind bei vielen Menschen sehr beliebt. Und manch einer hält dort Ausschau nach einem passenden Geschenk. Zum Beispiel nach einer Tasche. Doch was tun, wenn sich zu Hause herausstellt, dass der Reißverschluss defekt ist?

„Da die Tasche bereits beim Kauf einen defekten Reißverschluss aufwies und somit mangelhaft ist, besteht das Recht zu reklamieren und den Austausch oder eine Reparatur zu verlangen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Denn auch auf Weihnachtsmärkten, egal in welchem EU-Land, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, dass mangelhafte Ware innerhalb von 2 Jahren reklamiert werden darf.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Artikel bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Sollte der Verkäufer anderer Meinung sein, ist es an ihm, das Gegenteil zu beweisen. Denn erst nach 12 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden.

2. Tipp: Bewahren Sie Quittungen oder Kassenbons auf. Machen Sie ggf. ein Foto vom Verkaufsstand mit der Adresse, oder lassen Sie sich bei teuren Produkten die Kontaktdaten des Händlers geben.

Übrigens: 12 Monate sind der Mindeststandard, den die EU vorschreibt. Dieser gilt beispielsweise in Deutschland. Manche EU-Länder, wie zum Beispiel Frankreich, gehen darüber hinaus. Dort gilt diese Vermutung während der vollen 2 Jahre Gewährleistung.

Einkaufen im Geschäft
Was passiert, wenn die gekaufte Tasche nicht gefällt?

„Wer im Laden oder auf dem Weihnachtsmarkt einkauft, hat kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe, nur weil die Ware nicht gefällt oder ich es mir anders überlegt habe“, sagt Karolina Wojtal. „Viele Geschäfte bieten das aber auf freiwilliger Basis an. Fragen Sie daher vor dem Kauf, ob ein Umtausch beziehungsweise eine Rückgabe möglich ist.“ Ob der Kaufpreis allerdings erstattet, Ware gegen Ware umgetauscht wird, oder ob Sie einen Gutschein erhalten, entscheidet der Händler.

Selbstverständlich gilt auch hier: Ist die Ware fehlerhaft, bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Auch dann, wenn es ein Sonderangebot war.

Einkaufen im Internet
Wie verhält es sich in Sachen Rückgabe oder Gewährleistung, wenn die Tasche bei einem italienischen Online-Shop gekauft wurde?

„Der Vorteil des Online-Shoppings liegt darin, dass man in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat“, erklärt Karolina Wojtal. „Wenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt oder nicht passt, können Sie es ohne Angabe von Gründen zurückschicken.“ Dies gilt auch für preisreduzierte Ware. Manche Artikel sind allerdings vom Widerruf ausgeschlossen, wenn diese sich nicht zur Rückgabe eignen, wie beispielsweise Hygieneartikel, oder wenn eine vorhandene Versiegelung geöffnet wurde.

Aber: Sie sollten den Artikel nur soweit ausprobieren und testen, wie Sie dies auch im Laden tun könnten. Gebrauchsspuren können sonst zu einem Wertersatzanspruch führen. Das heißt: Sie können die Ware zwar zurückschicken, aber der Händler darf einen Teil des Kaufpreises einbehalten.

Bleibt die Frage, ob die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden muss. Die Antwort: Nein. Anderslautende Bestimmungen, wie sie immer wieder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen sind, sind unwirksam. Sicher verpacken müssen Sie den Artikel aber trotzdem.

Und wenn die Ware defekt ist, dann gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistung.

Woran erkenne ich einen seriösen Online-Händler?

Online-Shops, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU richten, sind verpflichtet, diese während des Bestellvorgangs über bestimmte Dinge zu informieren.
Achten Sie daher auf Transparenz bei der Online-Bestellung. Prüfen Sie die folgenden Punkte:

Impressum: Achten Sie auf ein vollständiges Impressum.Verrät der Händler nicht, wer er ist, wo er seinen Sitz hat und wie er zu erreichen ist, sollten Sie die Finger davon lassen.
Produktbeschreibung: Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder

Dienstleistung müssen angegeben werden. Ansonsten ist Vorsicht geboten.
Lieferfristen: Der Anbieter muss den Termin, bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden muss, nennen.

Gesamtpreis: Der Händler muss den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben, angeben.

Versandkosten: Das Unternehmen muss auch alle Fracht-, Liefer- und Versandkosten angeben.

Widerrufsrecht: Der Online-Shop muss über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens vor Ihrem Kauf durch und suchen Sie darin nach wichtigen Schlagwörtern wie Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mängel, Gewährleistung,
Zahlungsbedingungen, Stornierung.

Zahlungsmöglichkeiten: Achten Sie auch auf die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Wird nur Vorkasse per Überweisung angeboten, sollten Sie den Shop besser meiden. Die Zahlung per Kreditkarte gilt als sicher. Im Betrugsfall können Sie bei Ihrer Bank eine Rückbuchung beantragen.

Bestätigung des Vertrags: Der Unternehmer muss Ihnen spätestens bei Lieferung der Ware bzw. vor Erbringung der Dienstleistung eine Vertragsbestätigung, in der der Vertragsinhalt (z.B. bestellte Ware, Preis, Widerrufsbelehrung) wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung stellen.

Datenschutzerklärung: Das Unternehmen unterliegt Informationspflichten zum Datenschutz. Kundinnen und Kunden müssen prüfen können, welche Daten über sie erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Schlichtungsstellen: Händler sind dazu verpflichtet, auf Schlichtungsmöglichkeiten hinzuweisen.

HTTPS-Verbindung: Achten Sie darauf, dass der Online-Shop über eine verschlüsselte Verbindung verfügt. Vor allem, wenn Sie persönliche Daten oder Ihre Bankverbindung hinterlegen müssen!

Erfahrungsberichte: Schauen Sie sich die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Käuferinnen und Käufer an.
Nutzen Sie dazu unabhängige Bewertungsportale und nicht die Website des Unternehmens selbst.
Bei Fake-Shops laufen Sie Gefahr, Produktfälschungen oder Ware von minderwertiger Qualität zu erhalten. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie die Bestellung bezahlen und keine Lieferung erhalten. Ihre persönlichen Daten können von Kriminellen ausspioniert und für betrügerische Zwecke genutzt werden (Identitätsdiebstahl, Kreditkartenbetrug).
Zahlreiche Fake-Shops sind bei einer Reklamation nicht mehr erreichbar und Ihr Geld ist weg. Betrugsopfer sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Kontaktieren Sie bei Kreditkartenbetrug sofort die Bank und stornieren Sie die Kreditkartenzahlung über ein Chargeback (Rückbuchung).

Wie kann man Fake-Shops im Internet erkennen ? Ganz einfach: Ein Blick auf die Seite Watchlist Internet kann ebenso hilfreich sein wie Fake-Shops-Finder, z. B. der Verbraucherzentralen.

Immer darauf achten, wohin die Ware zurückgeschickt werden soll
Ein neueres Problem beim Online-Shopping betrifft das sogenannte Dropshipping.

Dabei nimmt ein Online-Shop nur die Bestellung entgegen und die Ware wird direkt vom Hersteller oder Großhändler verschickt. Will man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, stellt sich heraus, dass die Ware gar nicht aus Europa kam und zum Beispiel nach China zurückgeschickt werden soll.

Ein genauer Blick in die Rücksendeinformationen und die AGB sowie eine Stichwortsuche nach „China“, „Asien“, „Rücksendung“ und „Kosten“ können helfen, Dropshipping rechtzeitig vor der Bestellung zu erkennen.

Warenkorb prüfen und Dokumente speichern
Prüfen Sie vor Abschluss der Online-Bestellung auch noch einmal genau, welche Produkte sich im Warenkorb befinden, wie hoch die Versandkosten sind und ob zusätzliche Kosten (Steuern und Zölle) anfallen, weil die Ware von außerhalb der EU geliefert wird.

Speichern Sie die Bestätigungsmail der Online-Bestellung, Ihren Kaufvertrag, die Produktbeschreibung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung auf Ihrem Computer ab (oder drucken Sie diese Unterlagen aus), da es vorkommen kann, dass der Online-Händler die Angaben nachträglich ändert.

Textquelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Datum: 14.12.2024


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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