
USB-C Stecker
© Steffen Herre
Gesetzliche Neuregelungen
ab Dezember
Stärkere Unterstützung für Schwangere und Ärzte
Personen, die Schwangere vor Beratungsstellen oder Arztpraxen belästigen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das Gleiche gilt, wenn Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in ihrer Arbeit behindert werden. Solche Handlungen gelten künftig als Ordnungswidrigkeiten. Diese Maßnahmen sind Teil der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Verbesserte Produktsicherheit
Durch die neue Allgemeine Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser geschützt werden. Ab dem 13. Dezember 2024 müssen Rückrufe von Non-Food-Produkten transparenter gestaltet werden – unabhängig davon, ob die Produkte im Geschäft oder online gekauft wurden. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Konsumenten zu erhöhen.
Einheitliches Ladekabel in der EU
Ab dem 28. Dezember 2024 wird USB-C als Standard für Ladegeräte bei Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingeführt. Ab 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Dies soll das Kabelwirrwarr beenden und für mehr Einheitlichkeit sorgen.
Unterstützung für Obst- und Weinbauern
Landwirte im Obst- und Weinbau, die durch den Frost im April 2024 Ernteverluste erlitten haben, erhalten finanzielle Hilfe. Die entsprechende Verordnung trat am 12. November 2024 in Kraft und stellt 46,5 Millionen Euro aus EU-Krisenhilfen bereit, um die Einkommensverluste der Betroffenen auszugleichen.
Textquelle: Bundesregierung
Datum: 29.11.2024
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur