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© Steffen Herre

Frist Umtausch Führerschein

19. Januar 2025

Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1971 und später bis spätestens 19. Januar 2025

Führerscheinumtausch ohne Prüfung

Der Umtausch Ihres Pkw- oder Motorradführerscheins erfolgt ohne eine praktische Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Sie müssen dafür einfach einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Benötigt werden dazu Ihr Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der alte Führerschein. Die Gebühr für den Umtausch liegt bei etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das Passfoto.

Textquelle: ADAC

Datum: 21.11.2024


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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