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© Steffen Herre

Überschwemmungsgebiet im Oderbruch

Auslegungsverfahren

Amt Falkenberg

Mit Festlegung der Überschwemmungsgebiete gelten für Grundstücke innerhalb dieser Bereiche bestimmte Bau- und Nutzungseinschränkungen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich näher darüber informieren möchten, können dies beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, beim Landesamt für Umwelt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder im Amt Falkenberg-Höhe tun.

Informationsmaterial und Karten können während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Amtsgebäude eingesehen werden. Die Auslegung der offiziellen Karten startet am 18. November 2024 und endet am 20. Dezember 2024.

Bürger haben während dieser Auslegungsfrist die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich zu informieren.

Auf u.g. Website können Sie unkompliziert prüfen, ob Ihr Grundstück vom festgesetzten Überschwemmungsgebiet betroffen ist.

Aktivieren Sie dafür unter „Themenkarten“ die Optionen „Hochwasserschutz“, „Hochwasserrisikogebiete“ und „Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit“. Über die Kartenfunktion können Sie Ihre Immobilie lokalisieren und überprüfen, ob diese im Überschwemmungsgebiet liegt.

Datum: 11.11.2024


https://apw.brandenburg.de/



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur


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