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© Frank Richter

Behinderten-Parkplätze nicht gekennzeichnet

Schnelle Nachbesserung beim Landkreis veranlasst

Umsetzung der UN-BRK in der Praxis
Vorgestern unterzeichneten alle Bundesländer die „Leipziger Erklärung“, in der sie sich u.a. dafür einsetzen wollen, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und hierfür geeignete Vorkehrungen zu unterstützen.

Wie das in der Praxis aussieht, kann man wieder mal am folgenden Beispiel sehen.Am 18.10.24 wurde in Neuenhagen am Gruscheweg ein neuer Aldi eröffnet. In den Bauunterlagen sind ordnungsgemäß zwei Stellplätze für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Leider hat man zur Eröffnung vergessen diese Stellplätze auch als solche zu kennzeichnen. Deswegen parken auf den Stellplätzen nun natürlich alle möglichen Kunden und nicht vorrangig die Menschen mit Behinderung. Gleichberechtigte Teilhabe wird so auf jeden Fall nicht gewährleistet.

Die Gemeinde Neuenhagen kümmert sich jetzt darum und wird beim Landkreis Märkisch-Oderland auf eine zügige Änderung hinwirken.

Textquelle: Frank Richter

Datum: 26.10.2024


© Frank Richter



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion SRB Zeitung
Jörg Wagner
Redakteur


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