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Sparkasseneinbruch

Das Landgericht entscheidet am 17. Oktober

Das Osterwochenende 2023 wird wohl in die Geschichte Strausbergs eingehen. Unbekannte Täter brachen am Ostermontag über einen Seiteneingang ohne Alarmauslösung in die Tresoranlage der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse in der Großen Straße ein und entwendeten Wertgegenstände aus über 300 Schließfächern. Von diesem Überfall waren 547 Kunden betroffen. Diese gingen nach dem ersten Schrecken davon aus, dass der zum Teil ziemlich hohe Schaden zeitnah beglichen wird. Aber daraus ist bis heute nichts geworden. Das hat mehrere Gründe. Einer davon ist die Tatsache, dass sämtliche Einlagen nur bis zu einem maximalen Wert von 5.000 Euro automatisch versichert sind. Alles, was diese Summe übersteigt, hätte zusätzlich privat versichert werden müssen. Auch wenn der Versicherungsbeitrag nur minimal ist, wer geht schon davon aus, dass ein solcher Raub im eher beschaulichen Strausberg stattfinden könnte? So kam es, wie es kommen mußte, die Geschädigten brauchten anwaltliche Hilfe.

Zwanzig Geschädigte haben sich an den Strausberger Anwalt Hans-Jürgen Brause gewandt, um ihre Interessen wahrzunehmen. Bei zwei von ihnen hat ei­ne zusätzliche Ver­si­che­rung gegriffen und ihre Forderungen wur­den ausgeglichen. Bei den restlichen Betroffenen ist es deutlich schwieriger. Die Anwälte der Sparkasse übergaben die Angelegenheit an den Kommunalen Schadensausgleich (KSA). Dabei handelt es sich um einen nicht rechtsfähigen Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden in einer Selbsthilfeorganisation. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden seiner Mitglieder aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht. Eine außergerichtliche Lösung ist bis­her nicht möglich, so Rechtsanwalt Brause gegenüber der SRB-Zeitung. Es komme ihm so vor, als ob keiner eine wirkliche Entscheidung treffen wolle - sie könnte ja falsch sein. Es gehe schließlich um eine Menge Geld. Nachdem der gesamte Vorgang ohne Resultat seit November 2023 geprüft wurde, hat Rechtsanwalt Brause am 4. März 2024 im Namen seiner Mandanten offiziell Klage beim Landgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Der KSA beauftragte im Namen der Sparkasse die Hamburger Anwaltskanzlei SNB mit dem Fall. Diese hat in einem 34-seitigen Schreiben Stellung zu den Vorgängen genommen. Zum letzt­lich er­folg­ten Vorschlag des Gerichtes, die Sparkasse möge 89 % des nachgewiesenen Schadens an die Betroffenen zahlen, liegt bisher keine Stellungsnahme vor. So darf man gespannt sein auf den Verandlungstermin am 17. Oktober vor dem Landgericht Frankfurt (O.).

Textquelle: Jörg Wagner

Datum: 05.09.2024




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion SRB Zeitung
Jörg Wagner
Redakteur


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